Wie die Gemeinde Rorschacherberg meldet, benennt sie ab dem 1. Januar 2024 die kantonale elektronische Publikationsplattform als amtliches Publikationsorgan.
Das Gemeindehaus Rorschacherberg.
Das Gemeindehaus Rorschacherberg. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Seit vielen Jahren dient das Mitteilungsblatt Rundblick als amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Rorschacherberg.

Dies bedeutet, dass Inhalte, welche einer amtlichen Bekanntmachung bedürfen, darin publiziert werden müssen und diese Publikation Fristen zum Beispiel zur Erhebung von Einsprachen auslöst.

Publikationspflichtige Erlasse sind beispielsweise Baugesuche im ordentlichen Verfahren, Mitwirkungs- und Auflageverfahren zu Strassenbauprojekten, Verkehrsanordnungen, Erlasse, welche dem fakultativen Referendum unterstellt sind und vieles mehr.

Gründe für diesen Entscheid

In der Vergangenheit gab es aufgrund der vordefinierten Erscheinungsdaten und der Frequenz des Rundblicks immer wieder Schwierigkeiten in der Koordination mit anderen kommunalen und kantonalen Amtsstellen, kürzlich beispielsweise bei der Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Betreibungsamtes.

Die Gemeinden Goldach, Rorschach, Tübach und Rorschacherberg mussten die Publikation der Vereinbarung, welche dem fakultativen Referendum unterstellt war, nach dem Erscheinungsrhythmus des Rundblicks richten, anstatt flexibel und speditiv agieren zu können.

Teilweise schreiben zudem gesetzliche Grundlagen zwingend eine Publikation auf der (kantonalen) Publikationsplattform vor. Das führt zu einer Doppelspurigkeit und Ineffizienz.

Einen weiteren Nachteil stellt die Periodizität des Rundblicks dar. Eine Auflage kann derzeit nur alle zwei Wochen, mit Erscheinung des Rundblicks, erfolgen.

Gemeinderat strebt Flexibilität und Vereinfachung an

Dies hat einerseits eine Effizienzeinbusse zur Folge und führt zusätzlich zu Spitzenbelastungen vor Redaktionsschluss.

Publikationen und die dazugehörigen Projekte müssen entsprechend vorbereitet werden.

Viele Gemeinden und Städte haben bereits heute die Publikationsplattform als ihr amtliches Publikationsorgan bezeichnet.

Der Gemeinderat möchte eine höhere Flexibilität und eine Vereinfachung solcher Koordinationen erzielen.

Rundblick verliert ab 2024 rechtliche Wirkung durch elektronische Plattform

Auch möchte er Risiken bezüglich unvollständige oder falsche Publikationen vermeiden.

Er hat sich darum dazu entschieden, per 1. Januar 2024 die elektronische Publikationsplattform des Kantons St.Gallen als amtliches Publikationsorgan zu bezeichnen.

Auswirkungen des Wechsels Publikationen werden ab 1. Januar 2024 im Rundblick ausschliesslich zu Informationszwecken und nur punktuell, zum Beispiel als Zwischenbericht zu grösseren Projekten abgedruckt.

Publikationen im Rundblick entfalten ab 1. Januar 2024 keine Rechtswirkung mehr.

Publikationen auf Gemeindeseite verlinkt

Für die Auflagefristen massgeblich wird ab diesem Zeitpunkt die elektronische Publikation auf der Publikationsplattform des Kantons St.Gallen.

Publikationen müssen somit selbstständig abgerufen werden. Dies ist mit auf der Webseite der Gemeinde stehendem Link möglich.

Es besteht die Möglichkeit, ein kostenloses Suchabo auf der Publikationsplattform einzurichten.

Dieses informiert automatisch per E-Mail über Publikationen gemäss angegebenen Suchkriterien.

Einrichtung des Dienstes auf der Publikationsplattform erklärt

Auf der Plattform unter Service ist eine Anleitung zur Einrichtung des Dienstes zu finden.

Auf der Webseite der Gemeinde wird natürlich ebenfalls auf Publikationen aufmerksam gemacht.

Rechtlich massgebend ist allerdings die Publikation auf der Publikationsplattform.

Unterlagen zu Bau- und Strassenbauprojekten, welche öffentlich aufgelegt werden, können zusammen mit den Planunterlagen nach wie vor auch im Gemeindehaus eingesehen werden.

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