Rorschacherberg führt Mitwirkung zur Bachverlegung durch
Vom 28. Oktober bis 28. November 2022 läuft in Rorschacherberg das Mitwirkungsverfahren zum Projekt «Bachoffenlegung zwischen Thalerstrasse und Brunnenstrasse».

Wie die Gemeinde Rorschacherberg informiert, blieb die Parzelle Nummer 1224 seit vielen Jahren unbebaut, sie ist wegen des Hofbächleins nur erschwert nutzbar.
Um bauen zu können, muss der unterirische Bach offengelegt werden.
Mittels einer Verschiebung des Baches an den Parzellenrand ergibt sich der nötige Platz für neue Häuser. Gleichzeitig verbessert die Bachoffenlegung die Hochwassersicherheit.
Bebauung nur durch Verlegung des Baches möglich
Durch neuen wertvollen Lebensraum entlang des offengelegten Baches gewinnt die Natur Platz und stellt eine Bereicherung der Biodiversität im Siedlungsraum dar.
Ohne dieses Bachprojekt wäre eine Bebauung kaum möglich, daher prüfte der Gemeinderat im Rahmen der Richtplanung auch die Umzonung in eine Freihaltezone.
Mit diesem Bachprojekt wird das Bauland nutzbar.
Hofbächlein wird in ein neues Bachbett verlegt
Das Projekt «Bachoffenlegung zwischen Thalerstrasse und Brunnenstrasse» beabsichtigt, das Hofbächlein unterhalb der Thalerstrasse in ein neues Bachbett von rund 95 Meter Länge westlich der Parzelle Nummer 1224 zu führen und in das bereits offene Gewässer nördlich der Brunnstrasse einzuleiten.
Gleichzeitig soll entlang des Baches der Gewässerraum gesichert werden. Der Gemeinderat möchte die Meinungen und Anliegen der Bevölkerung zum Projekt erfahren.
Die Mitwirkungsunterlagen findet man online
Dazu führt er vom 28. Oktober bis 28. November 2022 das Mitwirkungsverfahren für das Projekt «Sanierung des Hofbächlein» und den Sondernutzungsplan «Gewässerraum Hofbächlein» durch.
Die Eingaben werden nach Ablauf der Frist beraten. Das Projekt wird nötigenfalls angepasst bevor das Einsprache- und Auflageverfahren durchgeführt wird.
Die Projektunterlagen können während der Mitwirkungsfrist im Gemeindehaus eingesehen werden.
Zudem werden diese auf der Webseite der Gemeinde Rorschacherberg publiziert.
Vernehmlassungen sind bis zum 28. Oktober 2022 einzureichen
Vernehmlassungen sind bis 28. Oktober 2022 auf der Mitwirkungsplattform oder schriftlich der Gemeinderatskanzlei einzureichen.