Der Rorschacherberger Gemeindepräsident gab am 6. April 2022 seinen Rücktritt bekannt. Die Ersatzwahl findet am 25. September 2022 statt.
Blick auf den Bodensee vom Rorschacherberg aus.
Blick auf den Bodensee vom Rorschacherberg aus. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Wie die Gemeinde Rorschacherberg bekannt gibt, informierte der Gemeindepräsident Beat Hirs die Bevölkerung und den Gemeinderat an der Bürgerversammlung vom 6. April 2022, dass er am 31. Dezember 2022 das Amt als Gemeindepräsident niederlegen werde und ab dem Jahr 2023 seine eigenen Pläne verwirklichen möchte.

Der Gemeinderat nahm den Rücktritt von Beat Hirs zur Kenntnis und dankt ihm bereits heute bestens für seinen jahrelangen Einsatz zugunsten der Gemeinde.

Ersatzwahl für Mitglied der Geschäftsprüfungskommission

Der 1. Wahlgang für die Ersatzwahl für das Gemeindepräsidium findet am 25. September 2022 statt. Dann erfolgt auch die Ersatzwahl für das Mitglied der Geschäftsprüfungskommission Christian Kern.

Wahlvorschläge bis 8. Juli 2022 einreichen

Wahlvorschläge sind bis Freitag, 8. Juli 2022, 16 Uhr der Gemeinderatskanzlei, Goldacherstrasse 67, Rorschacherberg, einzureichen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.

Ein Wahlvorschlag ist gültig, wenn er innert der angesetzten Frist bei der zuständigen Stelle der Gemeinde eintrifft; von wenigstens 15 in kommunalen Angelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet ist; höchstens eine Kandidatur enthält; den Namen einer oder eines wählbaren Kandidierenden enthält, die ihrer oder der seiner Kandidatur schriftlich zugestimmt hat.

Das Formular für den Wahlvorschlag ist auf der Gemeindewebseite abgelegt oder kann bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.

Zweiter Wahlgang am 27. November 2022

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 27. November 2022 statt. Die Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis Freitag, 7. Oktober 2022, 16 Uhr bei der Gemeinderatskanzlei Rorschacherberg einzureichen. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

Für die Wahl der Gemeindebehörden im zweiten Wahlgang ist die stille Wahl möglich.

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