Rorschach: Vorschriften zur Nutzung von städtischen Anlagen

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Wie die Gemeinde Rorschach bekannt gibt, hat der Stadtrat das Reglement für die Vermietung und Benützung der Liegenschaften im Januar 2022 erlassen.

Die Gemeindeverwaltung Rorschach.
Die Gemeindeverwaltung Rorschach. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Für die Vermietung und Benützung der städtischen Liegenschaften hat der Stadtrat an seiner letzten Sitzung ein Reglement über die Nutzung von städtischen Bauten und Anlagen erlassen. Unter anderem sollen Personen mit Wohnsitz in Rorschach, öffentlich-rechtliche Körperschaften der Stadt Rorschach und Vereine mit Sitz in der Region Rorschach den Stadthofsaal oder das Eventlokal im Stadthof einmal im Jahr zu einem reduzierten Tarif nutzen können.

Vereine müssen dabei eine gemeinnützige Zielsetzung ohne gewerbsmässigen Hintergrund verfolgen und den Fokus ihrer Vereinstätigkeit in Rorschach haben. Ebenfalls wurden die Nutzungsentschädigungen für städtische Bauten und Anlagen sowie die Nutzungsvorschriften für die Schulanlagen festgelegt.

Das Reglement wird in den nächsten Wochen dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Unterlagen liegen mit Beginn des Referendums in der Stadtkanzlei öffentlich zur Einsichtnahme auf oder können von der Webseite der Stadt Rorschach heruntergeladen werden.

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