Kanton St. Gallen: Ab 2028 gibt es für alle Familien eine Mindestvergünstigung
Im Kanton St. Gallen erhalten Familien ab 1. August 2028 eine einheitliche Vergünstigung. Heute tragen Eltern in den Kitas rund 70 Prozent der Kosten selbst.

Ab 1. August 2028 erhalten Familien mit dem neuen Kinderbetreuungsgesetz eine kantonsweit einheitliche Mindestvergünstigung. Das aktuelle Monitoring zeigt: Das Angebot ist deutlich gewachsen, die Kosten für die Eltern bleiben aber hoch.
Heute hängt die finanzielle Unterstützung von Familien bei der Kinderbetreuung stark davon ab, in welcher Gemeinde sie wohnen. Das totalrevidierte Kinderbetreuungsgesetz, dem die St. Galler Stimmbevölkerung im Juni 2026 zugestimmt hat, ändert das: Es führt eine kantonsweit einheitliche Mindestvergünstigung ein. Diese wird direkt von der Monatsrechnung der Betreuungseinrichtung abgezogen und kommt so unmittelbar bei den Familien an.
Tiefe und mittlere Einkommen werden gezielt entlastet, und auch höhere Einkommen profitieren von einer abgestuften Vergünstigung, damit sich Erwerbsarbeit lohnt.
Umsetzung Kinderbetreuungsgesetz: Vernehmlassung zur Verordnung eröffnet. Für den Vollzug des neuen Gesetzes braucht es konkrete Ausführungsbestimmungen. Die Regierung hat die entsprechende Verordnung nun in die Vernehmlassung gegeben.
Sie regelt die Anmeldung der Betreuungseinrichtungen, die Anspruchsberechtigung, die Höhe der Vergünstigung, sowie die Abwicklung über eine elektronische Plattform. Das neue System soll in Absprache mit den Gemeinden per 1. August 2028 in Vollzug treten.
Monitoring zeigt deutlichen Ausbau
Wie sich die Kinderbetreuung im Kanton entwickelt hat, zeigt das aktuelle Monitoring. Seit 2021 ist das Angebot an familien- und schulergänzender Kinderbetreuung um 35 Prozent gewachsen. Den grössten Sprung macht die schulergänzende Betreuung: Seit dem Schuljahr 2024/2025 müssen die Gemeinden ein bedarfsgerechtes Angebot bereitstellen. Seither ist die Zahl der Plätze um die Hälfte gestiegen.
Knapp 40 Prozent mehr Kinder werden schulergänzend betreut, die meisten über Mittag. Auch die Kindertagesstätten (Kita) haben ihr Angebot um rund 310 Plätze erweitert, was 15 Prozent mehr ausmacht. Insgesamt werden im Kanton im Jahr 2026 rund 13'100 Kinder betreut.
Der Ausbau ging dabei nicht auf Kosten der Qualität: Bei den Angeboten der Schulträger ist der Anteil der Betreuungspersonen ohne pädagogische Ausbildung von 53 Prozent auf knapp ein Drittel gesunken. Bei den Kitas blieb der Qualifikationsmix, die personelle Zusammensetzung aus verschiedenen Kompetenzen, Funktionen und Ausbildungsgraden, stabil.
Hohe Kosten für Familien trotz öffentlicher Subventionen
Die öffentliche Hand unterstützt die Kinderbetreuung stark. Im Jahr 2024 flossen von Gemeinden und Kanton rund 71 Millionen Franken in diesen Bereich – die Gemeinden tragen davon rund 75 Prozent. Bei den öffentlichen Ausgaben je Kind liegt St. Gallen damit im interkantonalen Mittelfeld.
Dennoch tragen die Eltern in den Kitas rund 70 Prozent der Kosten, bei den schulergänzenden Angeboten 42 Prozent. Zudem sind die Tarife seit 2021 teils erheblich gestiegen, unter anderem teuerungsbedingt. Eine Familie mit mittlerem Einkommen, die zwei Kinder an je zwei Tagen pro Woche in die Kita bringt, gibt dafür je nach Wohnort 14 bis 19 Prozent ihres Nettoeinkommens aus.
Das ist absolut gesehen wie auch im schweizweiten Vergleich eine hohe Belastung. Hier setzt das neue Kinderbetreuungsgesetz an.
Bezahlbare Betreuung als Schlüssel für höhere Nutzung
Trotz des Ausbaus liegt St. Gallen bei der Nutzung weiterhin unter dem Schweizer Durchschnitt: Im Vorschulbereich beträgt die Betreuungsquote 15 Prozent, bei den Schulkindern 19 Prozent. Schweizweit sind es 39 beziehungsweise 40 Prozent. In den Kitas ist die Auslastung zudem leicht gesunken, unter anderem wegen rückläufiger Geburtenzahlen und weil schulergänzende Angebote an Bedeutung gewonnen haben.
Die tiefe Nutzung ist jedoch nicht primär Ausdruck eines geringeren Bedarfs. Laut Monitoring verzichten Familien auch wegen der hohen Kosten auf ein Angebot: Wird Betreuung bezahlbarer, können mehr Familien die bestehenden Angebote nutzen, wenn sie diese brauchen.
Vernehmlassung
Stellungnahmen können bis zum 15. November 2026 elektronisch an das Amt für Soziales gerichtet werden.






