Rorschacherberg

Referendum zum gemeinsamen Betreibungsamt in Rorschacherberg

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Rorschach,

Wie die Gemeinde Rorschacherberg schreibt, untersteht die Vereinbarung der Führung über ein gemeinsames Betreibungsamt dem fakultativen Referendum.

Das Gemeindehaus Rorschacherberg.
Das Gemeindehaus Rorschacherberg. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Der Beschluss des Gemeinderates einer Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Betreibungsamtes zwischen den politischen Gemeinden Goldach, Rorschach, Rorschacherberg und Tübach vom 15. August 2023 untersteht gemäss Artikel 3 und Artikel 23 des Gemeindegesetzes sowie Artikel 13 der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum.

Die Referendumsvorlage kann auf der Gemeindewebseite eingesehen oder auf Voranmeldung bei der Gemeinderatskanzlei Rorschacherberg bezogen werden.

Ein Referendumsbegehren ist innert 40 Tagen ab 2. September 2023 schriftlich der Gemeinderatskanzlei in der Goldacherstrasse 67 in Rorschacherberg einzureichen.

Für das Zustandekommen des Referendums sind 225 Unterschriften notwendig

Die Referendumsfrist endet am 11. Oktober 2023.

Für das Zustandekommen des Referendums sind 225 Unterschriften von in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten notwendig.

Die Unterschriftenbogen mit dem Referendum und den beglaubigten Unterschriften sind spätestens am 11. Oktober 2023 der Gemeinderatskanzlei Rorschacherberg einzureichen.

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