Mörschwil

Gesuche zur Abgeltung ökologischer Leistungen in Mörschwil

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Wie die Gemeinde Mörschwil informiert, müssen die Gesuche zur Abgeltung ökologischer Leistungen bis spätestens 30. April 2022 eingereicht werden.

Formular
Eine Person füllt ein Formular aus. (Symbolbild) - Keystone

Gesuche um Ausrichtung von Beiträgen nach dem Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen (GAöL) sind bis spätestens 30. April 2022 der Gemeinderatskanzlei Mörschwil einzureichen.

Bei den GAöL-Flächen handelt es sich um Flächen, die durch eine Schutzverordnung geschützt sind: Moore (Streueflächen), Magerwiesen (Extensiv genutzte Wiesen), Pufferzonen, Rückführungsflächen, neu angelegte ökologische Ausgleichsflächen, Magerweiden (Extensiv genutzte Weiden), Hecken, Feld- und Ufergehölze, ökologisch wertvolle Waldränder.

Bewirtschafter von GAöL-Flächen, die bereits im Jahr 2021 Beiträge ausbezahlt erhalten haben, müssen die Gesuche nicht noch einmal stellen.

Gesuchsformulare können telefonisch oder schriftlich bei der Gemeinderatskanzlei Mörschwil, Landwirtschaftsamt Mörschwil, per Telefon oder per E-Mail angefordert werden.

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