Wie die Gemeinde Mörschwil angibt, unterstützt sie Hauseigentümer bei Massnahmen zur Energieeffizienz. Förderanträge sind über das E-Förderportal einzureichen.
Gemeinde Mörschwil. - nau.ch
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Das Reglement zum Energieförderprogramm der Gemeinde Mörschwil hat Rechtsgültigkeit erlangt und ist per 1. April 2024 in Kraft getreten.

Damit sollen die Energieeffizienz und die Produktion von erneuerbaren Energien in der Gemeinde Mörschwil weiter erhöht werden.

Die Hauseigentümer in der Gemeinde Mörschwil profitieren neu von verschiedenen Förderangeboten wie Wärmedämmung, Fensterersatz, Holzfeuerungen, Ersatz von Elektroboilern, Batteriespeicher für Solarstromanlagen und Ladeinfrastruktur.

Ausserdem können Aktionen zur Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien wie zum Beispiel energieeffiziente Haushaltsgeräte, Leuchtmittel oder E-Mobilität oder besondere Vorhaben mit besonderer Innovationskraft aus dem Energieförderprogramm finanziell unterstützt werden.

Keine finanzielle Unterstützung für Fotovoltaikanlagen

Der Gemeinderat Mörschwil legt die Aktion und den Beitrag fest. Sie bittet um Berücksichtigung, dass Fotovoltaikanlagen nicht finanziell unterstützt werden.

Die Anlagen werden vom Bund mit einer Einmalvergütung gefördert. Ausführlichere Informationen können den Vollzugsvorschriften entnommen werden.

Sie sind zusammen mit dem Reglement auf der Webseite der Gemeinde abrufbar.

Einreichung von Förderanträgen über das E-Förderportal

Es sind natürliche und juristische Personen förderberechtigt. Öffentliche Körperschaften sind von der kommunalen Energieförderung ausgeschlossen.

Die Gemeinde Mörschwil hat die Energieagentur St.Gallen GmbH mit der Umsetzung des Förderprogrammes beauftragt.

Der Antrag um Förderbeiträge ist vor Beginn der Arbeiten über das E-Förderportal einzureichen und kann online ausgefüllt werden.

70'000 Franken für Fördergelder

Die vollständigen Gesuche werden in der Reihenfolge des Eingangs behandelt, solange die entsprechenden Mittel vorhanden sind.

Im Budget 2024 sind 70'000 Franken für Fördergelder vorgesehen. Diese wurden an der Bürgerversammlung vom 25. März 2024 von der Bürgerschaft bewilligt.

Bei Fragen zum Energieförderprogramm hilft die Energieagentur St.Gallen gerne weiter.

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