Wie die Gemeinde Untereggen meldet, werden der Zonenplan und das Baureglement nach Bewilligung durch die Bürgerschaft dem Kanton zur Genehmigung eingereicht.
Arbeit
Arbeit im Büro. (Symbolbild) - Pixabay
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Gegen die vier Änderungen am Zonenplan aufgrund des Einspracheverfahrens ist während der Auflagefrist keine Einsprache eingegangen.

Der Gemeinderat hat den Zonenplan und das Baureglement vom 17. April bis 26. Mai 2023 dem fakultativen Referendum unterstellt.

Nach einem positiven Entscheid der Bürgerschaft wird der Zonenplan und das Baureglement dem Kanton zur Genehmigung eingereicht.

Nach der Genehmigung wird den Einsprechern der abgelehnten Einsprache die Rekursfrist eröffnet.

Zonenplan und Baureglement sollen rechtskräftig werden

Der Gemeinderat hofft, dass Zonenplan und Baureglement bis Ende 2023 rechtskräftig werden.

Aufgrund dessen, dass keine Einsprache gegen das Baureglement erhoben und keine Einsprache gegen den Zonenplan mehr hängig ist, wendet der Gemeinderat das neue Baureglement bereits an, wenn in einem Baubewilligungsverfahren nicht gleichzeitig über eine Einsprache entschieden werden muss.

Damit kann ein wertvoller Beitrag für die Innenentwicklung geleistet werden.

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