Wie die Stadt Romanshorn angibt, wurde während der Auflagefrist des Baugesuchs für den Neubau der Mehrzweckhalle Bach eine Einsprache beim Stadtrat eingereicht.
Die Seepromenade der Gemeinde Romanshorn.
Die Seepromenade der Gemeinde Romanshorn. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Innerhalb der öffentlichen Auflagefrist für das Baugesuch des Neubaus der Mehrzweckhalle (MZH) Bach vom 10. bis zum 29. Mai 2024 wurde beim Stadtrat eine Einsprache eingereicht.

Die gemeinsame Bauherrschaft für die MZH sind die drei Körperschaften Primar- und Sekundarschule sowie die Stadt.

Weil die Stadt in diesem Verfahren Teil der Bauherrschaft sowie Grundeigentümerin ist, werden das Baugesuch und die Einsprache durch das Departement für Bau und Umwelt weiterbehandelt.

Bezüglich Baustart ist mit zeitlichen Verzögerungen zu rechnen.

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