Wie die Gemeinde Hefenhofen mitteilt, gilt vom 1. April bis 31. Juli 2024 wieder eine Leinenpflicht im Wald und am Waldrand aufgrund der Brut- und Setzzeit.
Hund
Ein Hund tobt im Wasser. (Symbolbild) - dpa
Ad

Am 1. Mai 2023 ist Paragraf drei Abschnitt zwei des Hundegesetzes in Kraft getreten, wonach für sämtliche Hunde im ganzen Kanton vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht im Wald und am Waldrand gilt.

Frei laufende Hunde haben für Wildtiere im Wald und am Waldrand während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit ein hohes Störpotenzial, das zum Verlust von Bruten oder sogar zum Tod von Wildtieren führen kann.

Die gesetzliche Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli verhindert, dass in den genannten kritischen Zeiten für Wildtiere eine unnötige Gefahr von frei laufenden Hunden ausgeht.

Die gesetzliche Leinenpflicht gilt nicht für Jagd- und Herdenschutzhunde sowie Diensthunde der Polizei und des Rettungswesens im Einsatz und bei der Ausbildung.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

1. MaiJagdTodHefenhofen