Festlegung Gewässerraum in Hefenhofen geht in die Mitwirkung
Der Gewässerraum bildet den mit dem Gewässer direkt verbundenen Lebensraum.
Er besteht bei Fliessgewässern aus dem Raum für eine natürliche Gerinnesohle und den beiden Uferbereichen.
Gewässer benötigen Raum, damit sie ihre vielfältigen Funktionen erfüllen können.
Raumbedarf der oberirdischen Gewässer muss verbindlich festgelegt werden
Das übergeordnete Bundesrecht hat sich im Jahr 2011 geändert (Gewässerschutzgesetz – GSchG, SR 814.20).
Dieses Gesetz verpflichtet mit dem Artikel 36a die Kantone und Gemeinden, den Raumbedarf der oberirdischen Gewässer (das heisst Gewässerraum) verbindlich festzulegen.
Sicherung der Gewässer für die Zukunft
Die Festlegung des Gewässerraums stellt sicher, dass den Gewässern heute und in Zukunft genügend Raum zur Verfügung steht.
Dazu wird entlang aller oberirdischen Gewässer ein Korridor festgelegt, der primär dem Gewässer zur Verfügung steht.
Die Gemeinden sind verpflichtet, auf der Basis des behördenverbindlichen Raumbedarfs der Gewässer den grundeigentümerverbindlichen Gewässerraum bis Ende 2026 festzulegen.
Dies erfolgt im Rahmen einer Sondernutzungsplanung in Form von Gewässerraumlinien. Für die Erarbeitung des Projekts wurde das Ingenieurbüro NRP beauftragt.
Mitwirkungsprozess am 23. April 2024
Dem Gemeinderat wurde an seiner Sitzung vom 6. Februar 2023 ein erster Entwurf präsentiert.
Der Gemeinderat hat einen aktiven Einbezug der Bevölkerung in den Prozess versprochen.
Dementsprechend lädt der Gemeinderat die Bevölkerung nun zu einem ersten Mitwirkungsprozess ein.
Die Veranstaltung findet am Dienstag, 23. April 2024, um 20 Uhr in der Mehrzweckhalle Sonnenberg statt.