Ersatzwahl des Gemeinderats der Stadt Romanshorn
Die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderats von Romanshorn findet am 19. Juni 2022 statt.

Nach dem Rücktritt eines Mitglieds des Stadtrats ist eine Ersatzwahl für den Rest der Amtsdauer 2019 bis 2023 durchzuführen. Nach Art. 10 der Gemeindeordnung wählen die Stimmberechtigten die Mitglieder des Stadtrats nach dem Majorzwahlverfahren. Die Ersatzwahl findet am 19. Juni 2022 statt.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird am 25. September 2022 durchgeführt. Nach § 36 des kantonalen Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht sind Wahlvorschläge für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Stadtrates zur Aufnahme auf die Namensliste bis spätestens am 55. Tag vor dem Abstimmungstag, somit bis spätestens am 25. April 2022, an die Stadtkanzlei, Bahnhofstrasse 19, 8590 Romanshorn, zu richten.
Die Vorgeschlagenen sind mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Wohnadresse sowie gegebenenfalls der Parteizugehörigkeit zu bezeichnen. Die Vorschläge sind von mindestens zehn in Romanshorn wohnhaften Stimmberechtigten unter Angabe von Beruf sowie Adresse zu unterzeichnen und von den Vorgeschlagenen mit ihrer Unterschrift zu bestätigen.
Das Formular für die Wahlvorschläge kann bei der Stadtkanzlei, Bahnhofstrasse 19, 8590 Romanshorn bezogen werden