

Auflage zur Schutzanordnung für den Eisweiher in Uttwil

Der Damm für den oberen Eisweiher wurde im Jahr 2021 erneuert. Aus Sicherheitsgründen hatte der Weg über den Damm zuvor gesperrt werden müssen. Mit der Sanierung ist nicht nur das beliebte Naherholungsgebiet wieder aufgewertet, sondern auch der Wert für die natürliche Umgebung und den Hochwasserschutz.
Um den biologischen und landschaftlichen Wert des Uttwiler Eisweihers umfassend zu erhalten und dessen Stellung und die Aufgaben im Rahmen des Hochwasserschutzes sicherzustellen, ist der Erlass einer Schutzanordnung, die Schutz- und Pflegemassnahmen nach dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat (TG NHG) sowie Kontroll- und Unterhaltmassnahmen nach Gesetz über den Wasserbau und den Schutz vor gravitativen Naturgefahren (WBSNG) festlegt, notwendig.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14. Juni 2022 gestützt auf § 30 der Gemeindeordnung, Artikel 18 ff. des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) und § 10 ff. TG NHG sowie Artikel 3 WBG und § 3 ff. WBSNG eine kommunale Schutzanordnung samt Pflegeplan zur Unterschutzstellung des Eisweihers Uttwil erlassen.
Die Mitwirkung ist vom 24. Juni bis 14. Juli 2022
Die Schutzanordnung samt Pflegeplan gelangt vom 24. Juni bis 14. Juli 2022 in die öffentliche Auflage. Die Schutzanordnung samt Pflegeplan, der Plan zur Schutzanordnung und die Tafel zum Schutzgebiet können auf der Gemeindeverwaltung Uttwil zu den üblichen Öffnungszeiten sowie auf der Gemeindewebseite eingesehen werden.
Wer durch Pläne und zugehörige Vorschriften oder durch Planungszonen berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Uttwil Einsprache erheben.