Der Stadtrat hat das revidierte Baureglement und den revidierten Zonenplan (Rahmennutzungsplan) verabschiedet.
Rahmennutzungsplan
Ohne Planung keine Entwicklung: Der revidierte Rahmennutzungsplan liegt demnächst öffentlich auf. - Stadt Romanshorn / Rolf Müller
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Das Projekt zur Revision des Rahmennutzungsplans (bestehend aus Baureglement, Zonenplan, Schutzplan und Gestaltungsrichtplan Innenstadt) wurde im Januar 2016 gestartet. Vom 12. Januar bis 12. März 2018 lagen der Rahmennutzungsplan und der Gestaltungsrichtplan Innenstadt zur öffentlichen Mitwirkung auf.

Darauf gingen 69 Eingaben ein, welche der Stadtrat im Februar 2020 beantwortet hat. Der Gestaltungsrichtplan Innenstadt wird nicht im Rahmen der Verabschiedung des Rahmennutzungsplans behandelt, sondern vom Stadtrat erlassen.

Er muss weder öffentlich aufgelegt noch der Gemeindeversammlung vorgelegt werden. Richtpläne sind behördenverbindlich und haben keine eigentumsbeschränkende Wirkung.

Zudem hat der Stadtrat entschieden, die Weiterbehandlung der Revision des Planungsbereiches Schutz (Kulturgüter- und Naturobjekte) vorderhand zurückzustellen. Die Behörde möchte sich die notwendige Zeit nehmen, um dieses Thema nochmals vertieft zu prüfen.

Damit erfolgen inhaltlich auch keine Anpassungen an den Vorschriften betreffend Schutz von Natur- und Kulturobjekten. Die Arbeiten am Schutzplan werden zu einem späteren Zeitpunkt weitergeführt.

Wesentliche Anpassungen vorgenommen

Am Rahmennutzungsplan wurden im Anschluss an die Mitwirkung folgende wesentlichen Anpassungen vorgenommen:

– Aufgrund neuer Gerichtsentscheide gelten Weilerzonen nicht mehr als Bauzonen. Weil der Umgang damit von kantonaler Seite noch nicht geklärt ist, wird daran vorerst keine Änderung vorgenommen. In naher Zukunft werden die Weilerzonen aber bereinigt werden müssen. Entsprechende Informationsschreiben wurden vor kurzem den betroffenen Grundeigentümern zugestellt.

– Die Bereiche mit "publikumsorientierten Erdgeschossnutzungen" sollen bereits im Rahmennutzungsplan klarer definiert werden. Daher wurden im Zonenplan eine Zonenüberlagerung (überlagernde Zone) und neue Bestimmungen im Baureglement eingeführt (Art.4, 9 und 27 Baureglement). Die Ausdehnung der Bereiche wurde jedoch redimensioniert.

– Die generelle Vorschrift, dass Erdgeschosse in den Wohn-/Arbeitszonen mit einer Mindesthöhe erstellt werden müssen, wurde differenziert. So erachtet es der Stadtrat als wichtig, dass Gewerbenutzungen im Zentrum gefördert werden. Diese Absicht wurde neu mit einer überlagernden Zone und einem zusätzlichen Artikel im Baureglement (Art. 27) festgehalten. Auch hier wurde jedoch die ursprünglich geplante Ausdehnung der Vorschrift stark redimensioniert.

– An den Regelbauvorschriften wurden folgende Korrekturen vorgenommen:

– Kernzone: Erhöhung der Fassadenhöhe von 13.0 m auf 13.5 m

– oeBA: Erhöhung von Gesamt- und Fassadenhöhe von 15.0 m auf 17.5 m resp. von 12.0 m auf 14.0 m; Entfernung der maximalen Gebäudelängen

– W2: Erhöhung der Grünflächenziffer von 50% auf 55%

– W3: Erhöhung der Grünflächenziffer von 40% auf 45%

– Die Touristik- und Freizeitzone beim Hotel Inseli wurde erweitert.

– Der Übergang von der Industrie- in die Wohnzonen in Hotterdingen wurde angepasst. Um auf die Lärmsituation und die bestehenden Nutzungen Rücksicht nehmen zu können, wurde ein Teil von Hotterdingen der Wohn-/Arbeitszone zugewiesen. In diesem Zusammenhang wurde im Baureglement die Änderung vorgenommen, dass Bauten in Industriezonen gegenüber Grundstücken in Zonen mit Wohnanteilen einen grösseren Grenzabstand einhalten müssen.

– Im Gleisdreieck vis-à-vis des Locoramas wurde für die mögliche Erstellung eines Unterwerks des EW Romanshorn die Industriezone belassen und auf eine Umzonung in die Touristik- und Freizeitzone verzichtet.

– Das Alte Zollhaus wurde der Touristik- und Freizeitzone zugewiesen.

– Die Parzelle 824, welche für die mögliche Erstellung einer Mehrzweckhalle 2019 von der Stadt erworben wurde, bleibt vorerst in der Wohn- und Arbeitszone respektive in der Wohnzone. Der Stadtrat behält sich so alle Optionen für die künftige Entwicklung offen.

– Auf die nördliche Erweiterung der Arbeitszone Industrie (Industriezone Hof) im Gebiet Cheerwise wird nach Rücksprache mit dem kantonalen Amt für Raumentwicklung verzichtet. Eine mögliche Ausdehnung der Arbeitszone im Hof soll zu einem späteren Zeitpunkt nochmals vertieft geprüft werden.

– Auf die Erweiterungen der Bauzone im Gebiet Holzenstein wurde teilweise verzichtet.

Eine detaillierte Übersicht über die vorgenommenen Änderungen findet sich im Planungsbericht. Die öffentliche Auflage des Rahmennutzungsplans (Zonenplan und Baureglement) findet vom 6. bis 25. März 2020 in der Bauverwaltung an der Bahnhofstrasse 13 in Romanshorn statt. Alle Dokumente sind auch unter www.romanshorn.ch/Rahmennutzungsplan online einsehbar.

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