Amriswil: Jetzt folgen die revidierten Gebühren des Bauwesens

Wie die Gemeinde Amriswil mitteilt, wurde im Januar 2021 die revidierte Gebührenordnung des Bauwesens genehmigt und rückwirkend in Kraft gesetzt.

Die Gemeindeverwaltung Amriswil.
Die Gemeindeverwaltung Amriswil. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Mitte Januar hat der Stadtrat das revidierte Gebührenreglement genehmigt und rückwirkend auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Die Anpassung der Gebühren im Bauwesen wurde damals aufgrund der grossen Arbeitsbelastung der Bauverwaltung zurückgestellt.

Nachdem Anfang Jahr das revidierte Gebührenreglement in Kraft gesetzt wurde, folgt jetzt auf das neue Jahr noch die Anpassung der Gebühren im Bauwesen. Diese wurden mit vergleichbaren Gemeinden (Romanshorn, Frauenfeld, Kreuzlingen, Arbon) verglichen. Es wurden zudem die erhobenen Gebühren in den letzten fünf Jahren ermittelt, Berechnungsbeispiele geprüft und einen Vorschlag für die Anpassungen erarbeitet.

Jede Gemeinde wendet unterschiedliche Tarife und Berechnungsmodelle an

Die Stadt Weinfelden ist derzeit ebenfalls an der Überarbeitung des Gebührenreglements, weshalb mit dieser Gemeinde kein Abgleich möglich war. Der Vergleich mit den anderen Gemeinden hat ergeben, dass sehr unterschiedliche Tarife und Berechnungsmodelle angewandt werden.

Deshalb soll an der bisherigen Struktur des Tarifs festgehalten werden. Es sind jedoch Anpassungen vorgesehen, die diverse Faktoren berücksichtigen. Der bisherige Tarif für die Gebühren im Bauwesen gilt schon seit dem Jahr 2006 und wurde seither nie revidiert.

Diverse Änderungen von Gebühren treten in Kraft

Neu wird zum Beispiel der Aufwand für rechtskräftige Entscheide zu Bauanfragen im Stundenaufwand mit einem Ansatz von 130 Franken verrechnet. Zudem werden die bisherigen Positionen Kleinst- und Kleinbauten sowie Anlagen zusammengefasst.

Neu soll auch die reine Umnutzung, ohne bauliche Eingriffe kostenpflichtig und der Grundansatz für Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser sowie für Industrie- und Gewerbebauten erhöht werden.

Bei Industrie- und Gewerbebauten wird der Grundsatz sowie der Preis pro m3 erhöht. Geändert werden zudem die Gebühren für nachträgliche Bewilligungen von bereits erstellten Bauten, Änderungen an bewilligten Bauprojekten, Publikationskosten von Baugesuchen, der Versand von Anstössermitteilungen, die Feuerschutzbewilligung sowie die Herausgabe von Plänen.

Amriswiler Vereine profitieren von den Änderungen

Neben den Gebühren im Bauwesen wurden im gleichen Zug die Mieten für den Marktplatz und den Radolfzellerpark neu festgelegt. Wichtig ist dem Stadtrat, dass die Plätze insbesondere für ortsansässige Vereine und für Anlässe ohne kommerziellen Charakter gratis gemietet werden können.

Eine Gebühr wird demnach erst fällig, wenn es sich um eine kommerzielle Veranstaltung handelt. Nach Ansicht des Stadtrates sollen für den Radolfzellerpark die gleichen Konditionen gelten, wie für den Marktplatz.

Weitere Änderungen von Gebühren und Ansätzen sind dem neuen Gebührenreglement zu entnehmen, das ab dem 1. Januar 2022 auf der Website der Stadt Amriswil zu finden ist.

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