Wärmepumpen sind in Reinach BL meldepflichtig
Wie die Gemeinde Reinach BL informiert, muss zur Aufstellung von Wärmepumpen das Meldeformular spätestens 30 Tage vor Baubeginn eingereicht werden.

Die Gemeinde Reinach BL berichtet, dass aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen bis zu einem Volumen von zwei Kubikmeter und sofern diese nicht in einer Kernzone, einer Ortsbildschutzzone, einer Denkmalschutzzone, in unmittelbarer Umgebung eines geschützten Kulturdenkmals oder an einem Kultur- oder Naturdenkmal von kantonaler oder nationaler Bedeutung erstellt werden sollen, nicht der Baubewilligungspflicht aber einer Meldepflicht unterstehen.
Das Meldeformular ist spätestens 30 Tage vor Baubeginn beim Bauinspektorat Reinach einzureichen. Das Formular findet man unter die Webseite der Gemeinde. Zu beachten ist, dass es teilweise auch bei meldepflichtigen Anlagen kommunale Gestaltungsvorschriften gibt, welche einzuhalten sind. Dies ist vor allem in Vertrags- und Quartierplänen oder Überbauungen nach einheitlichem Plan möglich.
Baubewilligungspflicht für Wärmepumpen in Denkmalschutzzonen
Eine Baubewilligungspflicht besteht für Wärmepumpen in Kern-, Orts- und Denkmalschutzzonen sowie an Kultur- oder Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung (A-Objekte) oder die unmittelbar in der Umgebung eines geschützten Kulturdenkmals aufgestellt werden sollen. Unter der unmittelbaren Umgebung versteht man die direkt an das Grundstück des Kulturdenkmals angrenzenden Nachbarparzellen.
Alle Wärmepumpen, die aufgrund ihres Standortes oder ihrer Abmessungen unter die Baubewilligungspflicht fallen, sind mit einem Baugesuch beim Bauinspektorat Reinach zu beantragen. Weitere Informationen können direkt beim Bauinspektorat Reinach eingeholt werden.