Teufenthal: Ersatzwahl Gemeinderat – Nachmeldefrist
Für den zweiten frei werdenden Sitz im Gemeinderat Teufenthal ist innerhalb der Anmeldefrist keine Anmeldung eingegangen.

Da weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, ist gemäss § 33 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des betreffenden Wahlkreises zu unterzeichnen und bis am Mittwoch, 4. März 2020, 12 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder hier heruntergeladen werden.