Wie die Gemeinde Teufenthal AG bekannt gibt, müssen Strassenanstösser ihre Bepflanzung am Strassenrand auf den vorgeschriebenen Abstand zurückschneiden.
Die Gemeindeverwaltung in Teufenthal.
Die Gemeindeverwaltung in Teufenthal. - Nau.ch
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Unter Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen werden die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Gehwegen aufgefordert, überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern so zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht beeinträchtigen.

Die lichte Höhe muss über Strassengebiet mindestens 4,5 Meter und über Gehwegen mindestens 2,5 Meter betragen.

Hecken und Sträucher sind gegenüber Kantonsstrassen auf zwei Meter, gegenüber Gemeindestrassen auf 20 Zentimeter Abstand, gemessen vom Strassenmarch, zurückzuschneiden.

Die Strassenbeleuchtungen müssen freigelegt werden

An Strassenkurven und Kreuzungen sind sichtbehindernde Bäume und Sträucher zu beseitigen.

Strassenbeleuchtungen, Strassentafeln, Verkehrssignale und Hydranten müssen freigelegt werden.

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