Reinach AG ruft zum Zurückschneiden von Sträuchern auf

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Aargau Süd,

In Reinach AG müssen Bäume, Hecken und Sträucher, die auf Gehwege und Strassen hinausragen, bis zum 18. Juni 2022 zurückgeschnitten werden.

Ein Ortsschild in Reinach (AG).
Ein Ortsschild in Reinach (AG). - Nau.ch

Wie die Gemeinde Reinach AG mitteilt, behindern Bäume, Hecken und Sträucher, die auf Gehwege und Strassen hinausragen, die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr. In das Lichtraumprofil ragende Bäume und Sträucher müssen regelmässig durch die Liegenschaftsbesitzer zurückgeschnitten werden. Verkehrssignale, Strassenschilder und Strassenbeleuchtungen dürfen nie verdeckt sein.

Die Sichtzonen bei Ausfahrten in öffentliche Strassen sind stets freizuhalten. Es gelten folgende Abstände: vom Strassenrand 60 Zentimeter, bei Fahrbahnen Mindesthöhe 4.50 Meter bei Gehwege/Trottoirs Mindesthöhe 2.50 Meter. Bäume, Hecken und Sträucher, welche bis 18. Juni 2022 nicht zurückgeschnitten sind, werden auf Kosten der Besitzer zurückgeschnitten.

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