Reinach AG ruft Strassenanlieger zum Pflanzenrückschnitt auf
Wie die Gemeinde Reinach AG meldet, werden Grundeigentümer an öffentlichen Strassen gebeten, bis 31. Oktober 2023 Bäume und Sträucher ordnungsgemäss zu kürzen.

Bäume, Hecken und Sträucher, die auf Gehwege und Strassen hinausragen, behindern die Fussgänger sowie den Winterdienst und gefährden den Strassenverkehr.
In das Lichtraumprofil ragende Bäume und Sträucher müssen regelmässig durch die Liegenschaftsbesitzer zurückgeschnitten werden.
Verkehrssignale, Strassenschilder und Strassenbeleuchtungen dürfen nie verdeckt sein. Die Sichtzonen bei Ausfahrten in öffentliche Strassen sind stets freizuhalten.
Rückschnitt bis Ende Oktober 2023
Der Abstand vom Strassenrand sollte 60 Zentimeter betragen, bei Fahrbahnen gilt eine Mindesthöhe von 4,5 Metern und bei Gehwegen und Trottoirs 2,5 Meter.
Bäume, Hecken und Sträucher, welche bis 31. Oktober 2023 nicht zurückgeschnitten sind, werden auf Kosten der Besitzer zurückgeschnitten.










