Wie die Gemeinde Reinach AG mitteilt, führt in der Gemeinde die Pro Senectute Aargau die Anlauf- und Beratungsstelle für betagte Personen und Angehörige.
Ortsschild in Reinach.
Ortsschild in Reinach. - Nau.ch
Ad

Die Gemeinden sind gemäss Paragraf 18 des Pflegegesetzes verpflichtet, für die betagten Einwohner sowie für ihre Angehörigen eine Anlauf- und Beratungsstelle anzubieten.

Diese Aufgabe übt für die Gemeinde Reinach die Pro Senectute Aargau mit der Beratungsstelle im Bezirk Kulm in der Hauptstrasse 60 aus.

Die Pro Senectute nimmt Anfragen über die auf der Gemeindewebseite publizierte Nummer entgegen und bietet unentgeltliche Beratung zu Themen und Problemstellungen älterer Menschen und deren Bezugspersonen an.

Für die Gemeinde Reinach durften im vergangenen Jahr 283 Anfragen beantwortet werden. Zum Vergleich wurden im Jahr 2022 245 Anfragen bearbeitet.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Reinach (AG)