Neue Regelung für Badi- und Friedhofsparkplatz in Menziken
Wie die Gemeinde Menziken berichtet, gelten neue Parkregelungen für den Badi- und den Friedhofsparkplatz. Gegen die Regelung sind Einsprachen möglich.

Der Badiparkplatz auf Parzelle Nummer 1128 in der Walzistrasse bietet Parkmöglichkeiten gegen Gebühr.
Zusätzlich gibt es einen Ausweichparkplatz auf Parzelle Nummer 1129, der sich westlich der Wyna befindet.
Das Parken ist gemäss Signal 4.20 geregelt, wobei eine Gratisparkzeit von einer halben Stunde gewährt wird.
Für jede weitere halbe Stunde wird eine Gebühr von 0,50 Franken erhoben, während das Ganztagsparken fünf Franken kostet. Die maximale Parkdauer beträgt zwölf Stunden.
Neue Parkregelungen für Friedhofsparkplatz
Ebenso verfügt der Friedhofparkplatz auf Parzelle Nummer 629 in der Friedhofstrasse über Parkmöglichkeiten gegen Gebühr gemäss Signal 4.20.
Auch hier gilt eine Gratisparkzeit von einer halben Stunde, mit 0,50 Franken für jede weitere halbe Stunde und fünf Franken für das Ganztagsparken. Auch hier ist die maximale Parkzeit zwölf Stunden.
Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation beim Gemeinderat einzureichen. Mehr Informationen dazu sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.
Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.