Menziken: Verfallanzeigen provisorische Steuern 2021
Die Steuern 2021 sind am 31. Oktober 2021 zur Zahlung fällig.

Wie die Gemeinde Menziken berichtet, werden Anfang September 2021 vom Kantonalen Steueramt Verfallanzeigen an Steuerpflichtige verschickt, welche diese noch nicht bezahlt haben (§ 77 Abs. 2 der Steuergesetzverordnung).
Ab 1. November 2021 wird auf die offenen Steuern ein Verzugszins von 5.1 % erhoben und die Mahnung zugestellt. Nach der Mahnung wird die Betreibung ohne weitere Ankündigung für immer noch offene provisorische Steuern 2021 eingeleitet.
Sollte die provisorische Steuerrechnung 2021 zu hoch oder zu tief sein, kann die Rechnung bei wesentlichen und begründeten Abweichungen auf Verlangen bei der Abteilung Steuern angepasst werden.
Vergütungszins auf zu viel bezahlte Steuern
Auf zu viel bezahlte Steuern wird ein Vergütungszins von 0.1 % gewährt und mit der Veranlagung mit der definitiven Steuerrechnung abgerechnet. Allfällige Steuerguthaben werden zuerst mit anderen offenen Steuerforderungen, Zinsen, Bussen und Gebühren verrechnet (§ 223c Abs. 3 des Steuergesetzes). Nicht verrechnetes Guthaben wird zurückerstattet.