Webseite ist neues offizielles Publikationsorgan von Reiden
Wie die Gemeinde Reiden mitteilt, verwendet sie per 1. Januar 2024 als amtliches Publikationsorgan neu die Gemeinde-Webseite statt des Anschlagskastens.

In Anbetracht der gesellschaftlichen und technologischen Weiterentwicklungen hat der Gemeinderat entschieden, per 1. Januar 2024 das rechtsverbindliche amtliche Publikationsorgan vom Anschlagskasten der Gemeindeverwaltung gegen die Gemeindewebseite zu wechseln.
Gemäss dem per 1. Januar 2024 in Kraft tretenden revidierten Artikel 41a der Organisationsverordnung der Gemeinde Reiden vom 20. Juni 2016 erfolgen amtliche Veröffentlichungen damit neu auf der Webseite der Gemeinde Reiden unter «Amtliche Publikationen und Aktuelles».
Die Webseite gilt somit zukünftig als amtliches Publikationsorgan.
Die elektronische Fassung ist für die damit verbundenen Rechtswirkungen massgebend. Mit dem Tag der Veröffentlichung gilt deren Inhalt als bekannt.
Kantonal-amtliche Publikationen bleiben von Regelgung ausgenommen
Amtliche Publikationen, die aufgrund von übergeordneten Gesetzgebungen im Kantonsblatt des Kantons Luzern veröffentlicht werden müssen, sind von dieser Neuregelung nicht betroffen.
Sie werden auch inskünftig weiterhin im Kantonsblatt veröffentlicht.
Eine Meldung, die im Kantonsblat mit amtlicher Wirkung publiziert wurde, kann zusätzlich auf der Gemeindewebseite veröffentlicht werden.
Die drei Anschlagkästen Reiden, Langnau und Richenthal werden ab 1. Januar 2024 jedoch nicht aufgehoben und weiterhin mit Informationen der Gemeinde bestückt.