Der Gemeinderat von Reiden LU will sich mit rechtlichen Schritten gegen die Verkehrsführung eines neuen Logistikzentrums in der Gemeinde Wikon LU wehren.
Das Gemeindehaus Reiden (LU).
Das Gemeindehaus Reiden (LU). - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Wikon hatte am 30. März dem Transportunternehmen Planzer die Bewilligung erteilt, ein neues Logistikzentrum zu erstellen. Die Bausumme beläuft sich gemäss Baugesuch auf 140 Millionen Franken, wie es in einer Mitteilung von Wikon hiess.

Die Baubewilligung komme nicht überraschend, teilte der Gemeinderat von Reiden nun mit. «Bestürzt» sei er aber über die verfügte Verkehrsführung. Das verfügte Linksabbiegeverbot bringe Reiden mehr Lärm und Schmutz, teilte er am Dienstag, 12. April 2022, mit.

Gemäss dieser Verkehrsführung dürfen Fahrzeug über 3,5 Tonnen ab dem Planzerareal nicht nach links abbiegen. Damit werde der ganze Lastwagen- und Kleintransporterverkehr über die Industriestrasse nach Reiden und nicht über die Bahnhofstrasse Wikon abgeleitet, teilte der Gemeinderat Reiden mit.

«Der Gemeinderat ist enttäuscht und fühlt sich hintergangen», hiess es in der Mitteilung. Diese Verkehrsführung sei nie Gegenstand der zahlreichen Besprechungen gewesen. Die Leidtragenden dieser Verkehrsführung seien die Einwohnerinnen und Einwohner von Reiden, die mehr Lärm und Schmutz erdulden müssten.

Gegen die Baubewilligung kann seit der Eröffnung innerhalb von 20 Tagen beim Kantonsgericht Luzern Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdefrist für die Verkehrsanordnung läuft seit dem 2. April 2022 und beträgt 30 Tage.

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