Wie die Gemeinde Nebikon mitteilt, bestätigte ein spezialisiertes Lärmgutachten, dass die Lärmgrenzwerte tagsüber und nachts von der Firma eingehalten wurden.
Im Dorfzentrum der Gemeinde Nebikon.
Im Dorfzentrum der Gemeinde Nebikon. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Seit Aufnahme der Geschäftstätigkeit in Nebikon sind über die Traveco Transporte AG mehrere Reklamationen betreffend Lärm bei der Gemeinde eingegangen.

Der Gemeinderat ist in Folge mit der Traveco Transporte AG in Kontakt getreten und hat die Einreichung eines Lärmgutachtens verlangt.

Zwischenzeitlich liegt dieses, ausgestellt durch eine hierfür spezialisierte Lärmakustik-Unternehmung, vor.

Das Lärmgutachten zeigt, dass die Grenzwerte nach Anhang sechs der Eidgenössischen Lärmschutzverordnung bei sämtlichen Wohnliegenschaften in Nebikon im Tag wie auch im Nachtbetrieb durch die Traveco Transporte AG eingehalten sind.

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