Gemeinde Reiden unterstützt kantonale Steuergesetzrevision nicht
Wie die Gemeinde Reiden angibt, unterstützt der Gemeinderat die Steuergesetzrevision nicht. Der Sozialabzug für tiefe Einkommen würde Reiden übermässig treffen.

Der Gemeinderat hat sich im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens ablehnend zur Steuergesetzrevision geäussert.
Diese hätte gemäss Prognose für die Gemeinde Reiden, Stand heute, Mindereinnahmen von rund 1,5 Millionen Franken zur Folge, was in Bezug auf die Steuern 0,2 Einheiten entspricht.
Der Sozialabzug für tiefe Einkommen würde die Gemeinde Reiden, aufgrund ihrer Bevölkerungsstruktur, übermässig treffen.
Auch der neue Tarif für Kapitalleistungen aus Vorsorge wird abgelehnt, da deren Besteuerung bereits heute privilegiert erfolgt.
Der erhoffte Zuwanderungseffekt wird kritisch hinterfragt
Der durch eine noch weitergehende Privilegierung erhoffte Zuwanderungseffekt in den Kanton Luzern wird kritisch hinterfragt.
Auch wenn die Gemeinde Reiden die Bemühungen des Kantons unterstützt, günstige Rahmenbedingungen für einen attraktiven Wirtschaftsstandort zu schaffen, gehen die Erleichterungen für juristische Personen zu weit.
Dies insbesondere unter dem Aspekt, dass zum heutigen Zeitpunkt die flankierenden Massnahmen für die stark betroffenen Gemeinden noch nicht definiert sind.
Zudem ist der unterschiedlichen Betroffenheit der Gemeinden bei den Kompensationszahlungen Rechnung zu tragen.
Reiden setzt sich aktiv für verbindliche Massnahmen ein
Hingegen werden die Vorschläge zur Erhöhung des Kinderabzugs sowie des Abzugs für die Drittbetreuung von Kindern begrüsst.
Damit können dem Fachkraftmangel entgegengewirkt und zusätzliche Erwerbsanreize geschaffen werden.
Die Gemeinde Reiden geht als eine der grossen Verliererinnen aus dieser Steuergesetzreform hervor.
Reiden setzt sich deshalb aktiv für verbindliche Massnahmen zur finanziellen Entlastung für diejenigen Gemeinden ein, die von der Reform stark betroffen sein werden.










