Wie die Gemeinde Nebikon berichtet, werden das Strassenverzeichnis und der dazugehörige Plan vom 1. bis 30. Juni 2022 öffentlich aufgelegt.
Im Dorfzentrum der Gemeinde Nebikon.
Im Dorfzentrum der Gemeinde Nebikon. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Gemäss §10 des kantonalen Strassengesetzes ist der Gemeinderat für die Einreihung der Gemeinde-, Güter- und Privatstrassen zuständig. Die von der Einreihung Betroffenen sind anzuhören. Der Gemeinderat hat das überarbeitete kommunale Strassenverzeichnis inklusive Plan genehmigt.

Das Strassenverzeichnis und der dazugehörige Plan über die Strasseneinreihung liegen während 30 Tagen, vom 1. bis 30. Juni 2022, auf der Gemeindeverwaltung Nebikon zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Anregungen und Änderungswünsche im Zusammenhang mit der Einreihung der Strassen sind innert der vorerwähnten Frist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Nebikon zu richten.

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