Rümlang liegt in der Überwachungszone, die im Zusammenhang mit der Newcastle-Krankheit bei Geflügel besteht, und informiert über einzuhaltende Massnahmen.
Das Gemeindehaus Rümlang.
Das Gemeindehaus Rümlang. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Wie die Gemeinde Rümlang berichtet, teilt das Veterinäramt des Kantons Zürich mit, dass am 21. Januar 2022 die Newcastle-Krankheit in einem Geflügelbetrieb im Zürcher Unterland festgestellt wurde. Dabei handelt es sich um eine hochansteckende Viruserkrankung vieler Vogelarten.

Das Veterinäramt hat wegen dieser Erkrankung eine Schutzzone und eine Überwachungszone ausgeschieden. Rümlang liegt in der Überwachungszone und hat die dafür geltenden und festgesetzten Massnahmen bestimmt.

Nachstehende Massnahmen sind ab sofort einzuhalten:

Meldepflicht für Geflügelhaltungen: Noch nicht beim Veta angemeldete Geflügelhaltungen (auch Kleinst- oder Hobbyhaltungen) sollen sich bei der Gemeinde registrieren. Das geht ganz einfach online auf der allgemeinen Tier-Registrierungs-Seite. Die Gemeinde macht die Geflügelhaltenden auf die Registrierungspflicht gemäss Tierseuchengesetzgebung aufmerksam (vgl. Art. 18a Tierseuchenverordnung).

Zutritt zu Geflügelhaltungen untersagen: Die Vorlage für einen Aushang am Hühnerhaus geht an alle Geflügelhaltenden und kann gerne auch durch die Gemeinde abgegeben werden. Die Vorlage findet man online unter «Weitere Informationen».

Die Gemeinde Rümlang bittet Halter von Geflügelgehegen im Sinne der Beschreibungen des Veterinäramtes um Kooperation bei der Bekämpfung der Geflügelkrankheit.

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