Wie die Gemeinde Regensdorf berichtet, werden Grundeigentümer aufgefordert, ihre in Wege und Strassen ragenden Pflanzen bis zum 16. Mai 2022 zu kürzen.
Die Gemeindeverwaltung Regensdorf.
Die Gemeindeverwaltung Regensdorf. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fuss- und Radwegen und Plätzen werden aufgefordert, Bäume, Sträucher, Hecken und andere Pflanzen, welche in den Strassenraum sowie in den Fuss- und Radweg hineinragen, bis spätestens 16. Mai 2022 zurückzuschneiden.

Seitlich hat der Rückschnitt bis auf das Lichtraumprofil zu erfolgen. Bei Strassen muss der Fahrraum bis auf eine Höhe von mindestens 4,5 Meter und seitlich mindestens 0,5 Meter freigehalten werden. Bei Fuss- und Radwegen muss eine lichte Höhe von mindestens 2,65 Meter und seitlich mindestens 0,3 Meter freigehalten werden.

Bei Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen und Ausfahrten muss das Sichtfeld in einem Höhenbereich zwischen 0,6 Meter und drei Meter über der Fahrbahn hindernisfrei sein. Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzone mit einem Abstand von mindestens zwei Meter ab Fahrbahnrand zugelassen.

Auch Strassenlaternen dürfen nicht von Pflanzen verdeckt werden

Bäume und Bepflanzungen dürfen die Strassen- beziehungsweise Wegebeleuchtung und die Signalisationen nicht beeinträchtigen.

Es ist zu beachten, dass bei Schneelast die Äste weiter nach unten reichen und dementsprechend auch höher zurückgeschnitten werden müssen. Die Lichtraumprofile an Strassen, Fuss- und Radwegen und Plätzen sind durch die Eigentümer dauernd freizuhalten.

Alle Grundeigentümer werden gebeten, diese Vorschriften einzuhalten. Nach dem 16. Mai 2022 werden Sträucher und Bäume, die noch in den öffentlichen Grund hinausragen, auf Kosten des Eigentümers zurückgeschnitten.

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