In Otelfingen wird der Kindergarten Sandacker saniert
Wie die Gemeinde Otelfingen mitteilt, werden Einrichtungen und Oberflächen im Innen- und Aussenbereich saniert.

Die Liegenschaft an der Sandackerstrasse 2 und 4 ist im Eigentum der Gemeinde Otelfingen und ist Bestandteil des Finanzvermögens. Im Jahr 1986 wurde der Kindergarten Sandacker, mit einer geplanten Klassengrösse von 17 Kindern, erbaut und in Betrieb genommen.
Seitdem befindet sich die Liegenschaft in gemischter Verwendung, zum einen zu privatwirtschaftlichen Zwecken (Mietwohnungen), zum anderen für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe in Form eines Kindergartens.
Mittlerweile entspricht der Kindergarten Sandacker nicht mehr den Anforderungen der heutigen Zeit, weder strukturell noch pädagogisch. Aus diesen Gründen wurde unter anderem im Jahr 2014 einen Neubau eines Dreifach-Kindergartens beantragt, welcher als Ersatz des Sandackers geplant war. Dieser wurde allerdings an der Urnenabstimmung abgelehnt.
Machbarkeitsstudie im Jahr 2015
In der Folge wurde im Jahr 2015 eine Machbarkeitsstudie mit Blick auf die gesamten Schulräume der Primarschule Otelfingen durchgeführt. Die Elemente betreffend dem Schulhaus Bühl wurden anschliessend weiterverfolgt und umgesetzt. Der Kindergarten Sandacker hingegen wurde zurückgestellt und in die Investitionsplanung auf die Jahre 2021/2022 verschoben.
Bedarf Schulraum Kindergartenstufe
In den kommenden Jahren sind immer mindestens 45 Kinder in der KiGa-Stufe. Entsprechend dem Volksschulamt (150-71 WE vom 21. Dezember 2020) ist die maximale Klassengrösse im KiGa 21 SUS. Es ist also davon auszugehen, dass auf absehbare Zeit weiterhin drei Kindergartenklassen zu führen sind.
Im Areal Bühl können zwei Kindergärten eingerichtet werden, nicht aber drei. Ein zusätzlicher Standort ist daher in jedem Fall nötig. Es ist auch sinnvoll, im Sandacker zwei Kindergartenklassen vorzusehen und im Bühl deren eine, damit in Jahren mit hohen Kinderzahlen (zum Beispiel ein Quartierausbau) der zweite Kindergarten im Bühl, Trakt B, wieder eingerichtet werden kann, zulasten des aktuell dort eingerichteten Klassenzimmers, für welches bei Bedarf einfacher eine Ausweichmöglichkeit gefunden werden könnte.
Bedarf für eine Renovation und Umbau im Sandacker
Bereits heute werden die Kindergartenräume anders genutzt als bei der Erstellung 1986 vorgesehen. So wird das Foyer als Spielfläche genutzt, zusätzlich ist ein Computerarbeitsplatz eingerichtet. Die vorhandenen Räume können aber nur durch Umorganisation dem heutigen Kindergarten nicht mehr gerecht werden. Neben dem generell knappen Platz fehlt es im Besonderen an separaten Räumen für Gruppen- und Therapieangebote.
Damit sich die Kinder nicht in Strassennähe sammeln und in der Pause nicht den Ausgang Richtung Strasse benutzen müssen, werden heute fast nur die Türen zum Spielplatz hin verwendet. Besonders in den Pausen erlaubt dies den Lehrpersonen auch einen wesentlich besseren Überblick, denn die Aussenspielfläche verteilt sich auf alle von der Strasse abgewandten Gebäudeseiten.
Mit dem vorgesehenen Umbau wird ohne Veränderung der Aussenwände für den Kindergarten mehr Raum geschaffen, indem Spielmaterial und Geräte in einen neuen Aussenraum verschoben werden. Zusätzlich wird durch die Vergrösserung des heute schon vorhandenen Wintergartens zu einer vollwertigen Garderobe der Raum der bestehenden Garderoben neu genutzt werden können.
An dieser Stelle werden drei Räume (Gruppen- und Therapieraum sowie ein Büro) möglich. Mit der Nutzung des Foyers gibt das schlussendlich auch die entscheidende zusätzliche Fläche, um den grösseren Gruppen gerecht zu werden.
Diverse Einrichtungen und Oberflächen im Innen- und Aussenbereich sind am Ende der Lebensdauer und müssten in naher Zukunft ohnehin ersetzt oder saniert werden. Die Beleuchtung hat die Lebensdauer bereits überschritten, Leuchtkörper und Träger sind ausgefallen, Ersatzteile sind nicht mehr zu bekommen. Die Aussentüren sind so stark verzogen, dass diese nicht mehr abzudecken sind und ausgewechselt werden sollen.
Antrag des Gemeinderates
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, den Kredit für die Sanierung Kindergarten Sandacker mit Investitionsausgaben von 700'000 Franken zu genehmigen.
Antrag der Rechnungsprüfungskommission
Die Rechnungsprüfungskommission hat den Antrag des Gemeinderates zur Genehmigung des Kredites für die Sanierung und Umbau des Kindergarten Sandacker eingehend geprüft. Die Rechnungsprüfungskommission stellt fest, dass der Kindergarten Sandacker in die Jahre gekommen ist (Baujahr 1986) und nicht mehr den Anforderungen der heutigen Zeit entspricht.
Die neuen kantonalen Rahmenbedingungen in der Volksschulgesetzgebung haben unter anderem dazu geführt, dass eine zeitgemässe Sanierung des Kindergarten Sandacker nicht mehr aufgeschoben werden kann.
Im Sinne einer bedarfsgerechten Raumgestaltung sowie einer angemessenen pädagogischen Kinderbetreuung, begrüsst die Rechnungsprüfungskommission den Antrag des Gemeindevorstandes und beantragt der Gemeindeversammlung, den Kredit für die Sanierung und Umbau des Kindergarten Sandacker mit einem Kostendach von 700'000 Franken zu genehmigen.
Beratung und Anträge der Stimmberechtigten
In der Diskussion geht es vor allem um die Höhe des Kredits und ob dieser im aktuellen Zeitpunkt, in welcher eine erneute Diskussion um den Steuerfuss stattfinde, vertretbar sei. Auch bei einem Hinausschieben – oder einer Ablehnung des Antrags – müssten die dringendsten Arbeiten ausgeführt werden. Die Rechnungsprüfungskommission weist darauf hin, dass sie den Antrag des Gemeinderats unterstützt.
Die Sanierung lasse sich aus ihrer Sicht auch ohne eine Steuerfusserhöhung, welche im nächsten Traktandum zur Diskussion stehe, finanziell vertretbar realisieren.
Aus der Diskussion ergibt sich der Antrag von René Salvini, den Kredit auf 500'000 Franken zu reduzieren. Auf Nachfragen wird keine weitere Diskussion verlangt.
Abstimmung
Der Antrag von René Salvini auf Reduktion des Baukredits auf 500'000 Franken wird grossmehrheitlich abgelehnt. Die Gemeindeversammlung beschliesst einstimmig: Der Kredit für die Sanierung Kindergarten Sandacker mit Investitionsausgaben von 700'000 Franken wird genehmig.