Wie die Gemeinde Dänikon informiert, ist das Entfachen von offenen Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk auf dem ganzen Gemeindegebiet nicht mehr gestattet.
Das Gemeindehaus in Dällikon.
Das Gemeindehaus in Dällikon. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die derzeit herrschende Trockenheit hat in Dänikon zu einer hohen Brandgefahr geführt. Deshalb gilt ab dem 27. Juli 2022 um 12 Uhr: Das Entfachen von offenen Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk sind auf dem ganzen Gemeindegebiet nicht mehr gestattet.

In Dänikon hat es seit einiger Zeit nicht mehr ausreichend geregnet. Dies hat zu sehr trockenen Wiesen, Feldern, Böschungen und Waldgebieten geführt. Die Gefahr eines grösseren Flächenbrandes ist bereits jetzt erheblich. In den kommenden Tagen ist weiterhin nicht mit Niederschlag zu rechnen. Die Brandgefahr, insbesondere bei den Böschungen und im Wald, wird sich deshalb weiter verschärfen.

Der Gemeinderat hat die Gefahrensituation auch im Hinblick auf den 1. August 2022 überprüft und entschieden, gestützt auf § 18 der kantonalen Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz, ein allgemeines Feuerverbot auszusprechen. Das allgemeine Feuerverbot bedeutet: Keine offenen Feuer im Freien (auch nicht in Gärten, auf Balkonen oder Grillplätzen), kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz betrieben werden, kein Abbrennen von Feuerwerk, kein Steigenlassen von Himmelslaternen und Heissluftballonen.

Funkenflug vermeiden

Zulässig ist das Grillieren mit Holzkohle auf befestigten Plätzen. Dabei ist aber dennoch besondere Vorsicht walten zu lassen und Funkenflug zu vermeiden. Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf durch den Gemeinderat (es wird gebeten, sich auf der Webseite der Gemeinde Dänikon zu informieren).

Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen. Die Bundesfeier findet ohne Höhenfeuer und dem Abbrennen von Feuerwerk gemäss Programm statt.

Gebot des Wassersparens

Der heisse Sommer hat zur Folge, dass der Wasserverbrauch in der Region stark angestiegen ist. Mit einem bewussten Umgang mit Trinkwasser kann man als Wasserbezügerin und Wasserbezüger wesentlich dazu beitragen, dass auf behördliche Einschränkungen verzichtet werden kann.

Die Wasserversorgung kommt aufgrund der Trockenheit an die Kapazitätsgrenze. Die Bevölkerung wird deshalb gebeten, sparsam mit dem Trinkwasser umzugehen und insbesondere auf das Waschen von Fahrzeugen und das Befüllen von Schwimmbädern zu verzichten. Das Bewässern von Gärten ist auf das absolut Notwendigste zu beschränken. Die Gemeinde dankt für das Verständnis.

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