Der grosse Surfpark kann nicht in Regensdorf gebaut werden
Der in Regensdorf geplante Freizeit- und Erholungspark inklusive Surfanlage kann nicht realisiert werden.

Für den gemäss Initianten «schönsten Erholungspark der Schweiz» hätte die Bau- und Zonenordnung (BZO) der Gemeinde Regensdorf geändert werden müssen.
Die Stimmberechtigten der Gemeinde hatten diesen Anpassungen an einer Gemeindeversammlung im März 2019 zugestimmt.
Auf Rekurse hin verweigerte aber zunächst das Baurekursgericht die Zustimmung zur geänderte BZO. Kürzlich bestätigte dies auch das Verwaltungsgericht.
Die Gemeinde Regensdorf hätte nun noch ans Bundesgericht gelangen können. Nach Prüfung der Rechtslage und der Prozesserfolgsaussichten verzichtet sie nun aber, wie es in der Mitteilung vom Freitag, 25. August 2023, heisst.