Dällikon bittet um Wunschdaten für den Sonntagsverkauf
Wie die Gemeinde Dällikon meldet, fordert die Gemeindeverwaltung, die Wunschdaten für den Sonntagsverkauf 2024 bis spätestens 15. Oktober 2023 zu übermitteln.

Das eidgenössische Arbeitsgesetz schreibt den Gemeinden vor, jährlich maximal vier Sonntage zu bezeichnen, an denen die Verkaufsgeschäfte das Verkaufspersonal ohne kantonale Bewilligung beschäftigen und die Läden des Detailhandels ohne weitere Bewilligung offen gehalten werden dürfen.
Ladenbesitzer und Interessenvertreter werden deshalb gebeten, bis spätestens am 15. Oktober 2023 der Gemeindeverwaltung die Wunschdaten für das Offenhalten der Verkaufsläden an Sonntagen im Jahr 2024 bekannt zu gegeben.
Die festgesetzten Daten werden Ende 2023 publiziert. Individuelle Gesuche dürfen keine mehr bewilligt werden.