Wie die Gemeinde Buchs ZH mitteilt, werden circa Mitte Februar 2023 die Rechnungen der Hundesteuer an alle der Gemeinde bekannten Hundebesitzer verschickt.
Die Gemeindeverwaltung Buchs (ZH).
Die Gemeindeverwaltung Buchs (ZH). - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Gemäss dem Gesetz über das Halten von Hunden ist die obligatorische Abgabe (Hundesteuer) bis spätestens Ende März zu entrichten.

Den uns bekannten Hundehaltern wird die Hundesteuer circa Mitte Februar 2023 in Rechnung gestellt, welche pro Hund 150 Franken beträgt.

Erreicht ein Hund das Alter von drei Monaten nach dem 30. Juni oder wird er nach diesem Datum neu im Kanton Zürich gehalten, ermässigen sich die Abgaben und der Beitrag an den Kanton um die Hälfte.

Von der Abgabe der Hundesteuer sind Diensthunde, Militärhunde, Lawinenhunde, Blindenführhunde et cetera befreit, jedoch ist eine Bestätigung vorzuweisen.

Registrierung der Hunde

Alle übrigen Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde bis spätestens 31. März 2023 bei der Gemeinde anzumelden und die Hundesteuer zu bezahlen.

Hundehalter melden ihre Hunde, die älter als drei Monate sind, innert zehn Tagen bei der Wohnsitzgemeinde an und geben die erforderlichen Angaben bekannt.

Innert der gleichen Frist ist jede Änderung der Hundehaltung der AMICUS zu melden.

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