Wie die Gemeinde Regensdorf informiert, haben Angehörigen der Gräber die Möglichkeit, Grabmäler und Pflanzen bis zum 6. November 2022 abzuräumen.
Die ref. Kirche Furttal im Zentrum von Regensdorf.
Die ref. Kirche Furttal im Zentrum von Regensdorf. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit von mindestens 20 Jahren werden ab 7. November 2022 im Friedhof Dörndler die Reihengräber Erdbestattung Nummer 176 bis 199, 192 bis 209, Reihengrab Kinder Nummer elf bis zwölf, Urnennischen Nummer 307, 308, 309, 315 und im Friedhof Dorf Familiengräber Nummer 201, 401, 402, 413 aufgehoben. Eine Verlängerung der Ruhefrist oder Umbettung in ein neues Grab ist nicht möglich.

Bei der Aufhebung werden nur die Grabmale und Pflanzen entfernt. Die Gebeine und Urnen verbleiben unberührt in der Erde. Bei den Urnennischen können die Urnen auf Wunsch abgeholt werden.

Die Angehörigen haben die Möglichkeit, Grabmäler und Pflanzen bis zum 6. November 2022 abzuräumen. Nach dieser Frist werden Grabsteine und Bepflanzungen ohne Entschädigungsanspruch oder Kostenfolge von der Gemeinde geräumt. Nicht abgeholte Urnen aus Urnennischen werden in ein anonymes Aschengrab auf dem Friedhof Dörndler entleert. Bei allfälligen Fragen wird gebeten, sich direkt an das Bestattungsamt Regensdorf zu wenden.

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