Der Gemeinderat Uznach hat den Teilstrassenplan zu Verlängerung der Wiesentalstrasse bis zur Etzelstrasse erlassen.
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Das Rathaus der Gemeinde Uznach. - Google Streetview
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Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 39ff Strassengesetz den Teilstrassenplan Wiesentalstrasse (Nr. 2.54), Verlängerung bis Etzelstrasse erlassen. Der Teilstrassenplan Wiesentalstrasse regelt die Verlängerung und Anpassung der bestehenden Gemeindestrasse 2. Klasse bis und mit Anschluss an die Etzelstrasse.

Damit wird die hinreichende Erschliessung für den Neubau eines Supermarkts auf Parz. Nr. 250 gewährleistet. Darüber hinaus stellt die Verlängerung die verkehrstechnische Erschliessung der restlichen Baufelder auf Parz. Nr. 250 sowie allfälliger Mehrnutzungen auf den Parz. Nrn. 928 und 954 bis zu einem bestimmten Mass sicher.

Öffentliche Auflage

Der Teilstrassenplan mit technischem Bericht und Strassenprojekt liegt - gleichzeitig mit dem Bauprojekt des Neubaus Detailhandelsgebäude Migros - in der Zeit vom 2. August 2021 bis und mit 31. August 2021, d. h. während 30 Tagen, in der Abteilung Hochbau (Obergasse 24) zur Einsicht öffentlich auf.

Rechtsmittel

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Teilstrassenplan beim Gemeinderat Uznach schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse darlegen kann. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darlegung des Sachverhalts und eine Begründung zu enthalten.

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