Wie die Gemeinde Uznach berichtet, weisen neu Tafeln rund um das kommunale Schutzgebiet unter anderem Hundehalter darauf hin, die Hunde an der Leine zu führen.
Das historische Städtchen in Uznach.
Das historische Städtchen in Uznach. - Nau.ch / Simone Imhof
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Frei laufende Hunde scheuchen immer wieder bodenbrütende Vögel auf, was die Vögel insbesondere während der Lege- und Brütphase enorm stresst und zu bedauerlichen Verlusten führt.

Das Anleinen der Hunde in diesen Gebieten lässt die Vögel in Ruhe flügge werden, womit sie fortan den Hunden selber ausweichen und wegfliegen können.

Auch an Waldrändern kommt es im Frühling immer wieder zu unschönen Vorfällen, wenn Hundehaltende aus Unwissenheit ihre Tiere von der Leine lassen und damit die Setzzeit von Rehen stören oder gar die Jungtiere oder deren Eltern verletzen oder töten.

Die Naturschutzkommission Uznach (Nakuz) hat in Absprache mit der Burgerkorporation und der Ortsgemeinde über das gesamte Gemeindegebiet Lösungen erarbeitet, wie der Schutz von Jungwild und «Bodenbrütern» verbessert werden kann, ohne die Hundehaltung übermässig einzuschränken.

Befristeter Leinenzwang für den Burger- und den Tönierwald

So machen rund um das kommunale Schutzgebiet Aeschensack/Steinenbach Tafeln klar, dass in den sensiblen Riet- und Bachlandschaften das Verlassen der Wege, das Pflücken und Abreissen von Pflanzen und das Wegwerfen von Abfall ganzjährig verboten sind (letzteres gilt übrigens überall).

Zudem gilt die Pflicht, die Hunde an der Leine zu führen.

Weiter gilt gemäss Artikel 15 des Polizeireglements ein befristeter Leinenzwang für den Burger- und den Tönierwald und dessen Waldränder (20-Meter-Korridor) während der Setzzeit der Rehe.

Der Burgerwald bildet gemäss kantonalem Richtplan einen Wildtierkorridor und bedarf vom 1. April bis 15. Juli besonderen Schutz.

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