Wie die Gemeinde Rüti ZH angibt, fand die Inspektion am 5. Dezember 2023 statt. Themen waren Beurkundungen von Personenaufnahmen und Zivilstandsereignissen.
Amthausplatz in der Gemeinde Rüti ZH
Amthausplatz in der Gemeinde Rüti ZH - Gemeinde Rüti ZH
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Die kantonale Aufsichtsbehörde (AB) im Zivilstandswesen beaufsichtigt gemäss Artikel 45 Absatz zwei Ziffer eins des Zivilgesetzbuches (ZBG; SR 210) ihre Zivilstandsämter.

Die Aufsichtsbehörden lassen die Zivilstandsämter mindestens alle zwei Jahre inspizieren (Artikel 85 Absatz eins der Zivilstandsverordnung (ZStV; SR 211.112.2)).

Kantonale Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen ist das Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Zivilstandswesen.

Inspektion fand im Dezember 2023 statt

Die Inspektion fand am 5. Dezember 2023 statt und hatte schwergewichtig die Beurkundungen im Zusammenhang mit der Personenaufnahme sowie die Beurkundung von Zivilstandsereignissen zum Thema.

Die Inspektion umfasste die diesbezüglichen Beurkundungen zwischen 1. Juli 2021 und dem 30. Juni 2023 (in Stichproben) der Gemeinden Bubikon, Dürnten, Rüti und Wald.

Es wurde auch darauf geachtet, dass Geschäftsfälle beziehungsweise Beurkundungen von allen Urkundspersonen ausgewählt und überprüft wurden.

Das Amt wird gesetzeskonform geführt und die bundesrechtlichen sowie die kantonalen Vorschriften werden eingehalten.

Zusammenfassung des Inspektionsberichts

Es wurden zahlreiche Stichproben gemacht und die beurkundeten Personenaufnahmen sowie die kontrollierten Beurkundungen als in Ordnung befunden.

Die namens- und bürgerrechtlichen Folgen wurden korrekt beurkundet.

Die Umgehungslösung «Ehe für alle» wurde korrekt umgesetzt und bei der Ablage der Verweis auf die Originalakten angebracht.

Details können dem Inspektionsbericht entnommen werden.

Bezug zur Strategie «Rüti leben Rüti gestalten»

Der Beschluss verfolgt die Dimension Begleiten mit dem Leitsatz «Rüti erbringt der Bevölkerung öffentliche Dienstleistungen in hoher Qualität, bedürfnisgerechter Form und dabei gezielt auch digital» aus der Strategie «Rüti leben Rüti gestalten».

Es besteht keine Relevanz zur Erreichung der Klimaziele.

Beschlussveröffentlichung

Der Beschluss ist per sofort öffentlich (Stand 19. Januar 2024). Er wird auf der Webseite veröffentlicht.

Für den Beschluss ist gemäss Artikel 28 der Gemeindeordnung vom 19. Mai 2019 der Gemeinderat zuständig.

Der Gemeinderat ist für die Führung des Zivilstandsamtes aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der kantonalen Zivilstandsverordnung sowie aufgrund des Anschlussvertrages mit den Anschlussgemeinden über den Zivilstandskreis Rüti, Bubikon, Dürnten und Wald verpflichtet.

Es liegt somit in der Kompetenz des Gemeinderats, Kenntnis vom Inspektionsbericht zu nehmen.

Der Beschluss liegt vor

Der Inspektionsbericht des Gemeindeamtes, Abteilung Zivilstandswesen, über die am 5. Dezember 2023 durchgeführte Inspektion der Beurkundungen des Zivilstandsamtes Rüti zwischen dem 1. Juli 2021 und dem 30. Juni 2023 wird zur Kenntnis genommen.

Der Gemeinderat verdankt den drei Zivilstandsbeamtinnen die sehr gute Arbeitsleistung.

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