Rapperswil-Jona: Mitwirkung zu Sondernutzungsplan Lattenbach startet

Rapperswil-Jona lädt zur Planung des Sondernutzungsplans Lattenbach ein. Die Planungsinstrumente für die Mitwirkung liegen bis 16. Februar 2022 öffentlich auf.

Das Stadthaus in Rapperswil-Jona.
Das Stadthaus in Rapperswil-Jona. - Nau.ch

 Aufgrund des revidierten Gewässerschutzgesetzes des Bundes und dem neuen kantonalen Planungs- und Baugesetz muss der Gewässer-Baulinienplan für den Lattenbach aus dem Jahr 1997 überprüft und an die neuen gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden. Die Bevölkerung ist eingeladen, an der Planung mitzuwirken.

Die Festlegung des Gewässerraums erfolgt mittels Sondernutzungsplan und dessen Abgrenzung mittels «Baulinien Gewässerraum». Damit können klare Grundlagen für geplante und zukünftige Bauvorhaben entlang dem Lattenbach geschaffen werden.

Die gewachsene Bebauungsstruktur soll zweckmässig weitergeführt werden können und dem Bach soll der für den nachhaltigen Hochwasserschutz, der Ökologie und der Zugänglichkeit notwendigen Raum gesichert werden.

Öffentliche Einsicht

Die Planungsinstrumente für die Mitwirkung liegen während 30 Tagen, das heisst ab Dienstag, 18. Januar 2022 bis Mittwoch, 16. Februar 2022 im Vorraum des Ressortsekretariats Bau, Liegenschaften im zweiten Obergeschoss des Stadthauses zu den aktuellen Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung zur öffentlichen Einsicht auf.

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