Rapperswil-Jona: Mietzinsreduktionen
Der Stadtrat hat beschlossen, jenen Mietern, die ihre Betriebe aufgrund der bundesrätlichen Anordnung schliessen mussten, entgegenzukommen.

Von den seit dem 16. März angeordneten Geschäftsschliessungen sind auch viele Unternehmen aus Rapperswil-Jona betroffen, die ihre Geschäftslokalität von der Stadt mieten. Zurzeit gewährt die Stadt im Einzelfall grosszügig Stundungen und auf die Erhebung von Verzugszinsen wird verzichtet. Der Stadtrat hat nun zusätzliche Massnahmen beschlossen.
Die Mieter von Gewerberäumlichkeiten der Stadt sind unter Berücksichtigung der Exit-Strategie des Bundesrats zwischen sechs und zwölf Wochen von den Geschäftsschliessungen betroffen. Der Stadtrat erlässt nun diesen Mietern für die Dauer der jeweiligen Schliessung die Miete um 50 Prozent.
Der Stadt entgehen dadurch Mieteinnahmen in der Höhe von rund Fr. 100‘000.—. Der Stadtrat möchte damit die betroffenen Betriebe unterstützen und den Neustart nach dem Lockdown erleichtern. Er möchte damit auch ein Zeichen setzen und private Vermieter ermuntern, die betroffenen Mieter von Geschäftslokalitäten ebenfalls zu unterstützen.






