Wie die Stadt Rapperswil-Jona mitteilt, hat der Stadtrat den Baulinienplan Lattenbach aufgehoben und den «Gewässerraum Lattenbach» neu festgelegt und aufgelegt.
Das Stadthaus in Rapperswil-Jona.
Das Stadthaus in Rapperswil-Jona. - Nau.ch
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Der Stadtrat hat den Baulinienplan Lattenbach vom 24. März 1997 aufgrund der geänderten gesetzlichen Bestimmungen aufgehoben und den Gewässerraum mit dem Sondernutzungsplan «Gewässerraum Lattenbach» neu festgelegt.

Die Planungsinstrumente werden nun öffentlich aufgelegt.

Mit der Ortsplanungsrevision beabsichtigt die Stadt Rapperswil-Jona die Festlegung des Gewässerraums innerhalb des gesamten Gemeindegebietes.

Für den Lattenbach besteht bereits ein Gewässer-Baulinienplan aus dem Jahr 1997.

Gewässer-Baulinienplan muss überprüft und angepasst werden

Aufgrund des revidierten Gewässerschutzgesetzes des Bundes und des neuen kantonalen Planungs- und Baugesetzes muss dieser überprüft und an die neuen gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden.

Die Festlegung des Gewässerraums erfolgt mittels Sondernutzungsplan und dessen Abgrenzung mittels «Baulinien Gewässerraum».

Damit können klare Verhältnisse für geplante und zukünftige Bauvorhaben entlang dem Lattenbach geschaffen werden.

Die gewachsene Bebauungsstruktur soll dabei zweckmässig übernommen werden und dem Bach soll der für den nachhaltigen Hochwasserschutz, der Ökologie und der Zugänglichkeit notwendige Raum gesichert werden.

Der bestehende Baulinienplan Lattenbach wird aufgehoben

Gleichzeitig wird dabei der bestehende Baulinienplan Lattenbach vom 24. März 1997 aufgehoben, der nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Das Mitwirkungsverfahren wurde vom 18. Januar bis 16. Februar 2022 durchgeführt. Es sind diverse Wortmeldungen eingegangen.

Der Stadtrat hat sich mit den Fragestellungen auseinandergesetzt und den mitwirkenden Bericht verabschiedet.

Die Planungsinstrumente für die Planauflage liegen bis 1. Dezember 2022 auf

Die Planungsinstrumente für die Planauflage liegen während 30 Tagen ab Mittwoch, 2. November, bis Donnerstag, 1. Dezember 2022, im Vorraum des Ressortsekretariats Bau, Liegenschaften im zweiten Obergeschoss des Stadthauses, zu den aktuellen Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung zur öffentlichen Einsicht auf.

Sämtliche Unterlagen sind auch auf der Website der Stadt Rapperswil-Jona unter der Rubrik Referendums- und Auflageverfahren einsehbar.

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