Rapperswil

    Rapperswil-Jona: Deponie Dionys – Pläne liegen ab Dienstag auf

    In Rapperswil-Jona liegen die Unterlagen zur geplanten Deponie Typ B Dionys vom 25. August bis 23. September 2026 öffentlich auf. Einsprachen sind möglich.

    Bauschutt Deponie Abfall Entsorgung
    Auch Bauschutt muss entsorgt werden. In der Schweiz zum Beispiel über eine Deponie Typ B. (Symbolbild) - Depositphotos

    Die Hagedorn AG plant am Standort Dionys auf den Grundstücken 1776J, 1777J und 2257J eine Deponie Typ B zu errichten und zu betreiben. Vorgesehen ist eine Deponie gemäss der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA).

    Der Stadtrat hat den Sondernutzungsplan «Deponie Typ B Dionys, Jona» mit Besonderen Vorschriften, den Sondernutzungsplan «Gewässerraum Auholzbächli, Festlegung Gewässerraum nach Art. 36a GSchG» sowie den Teilstrassenplan «Deponiezufahrt, Gemeindestrasse 3. Klasse» erlassen und zur öffentlichen Auflage verabschiedet.

    Koordiniert damit werden auch das Bauprojekt «Deponie Typ B Dionys», der Rodungsplan in Verbindung mit der Waldfeststellung sowie das Wasserbauprojekt «Aufwertung Auholzbächli» öffentlich aufgelegt.

    Mitwirkung und kantonale Vorprüfung durchgeführt

    Das öffentliche Mitwirkungsverfahren für die Sondernutzungspläne zur Deponie Typ B Dionys fand vom 20. Mai bis 18. Juni 2025 statt. Aufgrund der Rückmeldungen aus der Mitwirkung sowie der kantonalen Vorprüfung wurden die Planunterlagen, soweit erforderlich, überarbeitet.

    Der Mitwirkungsbericht ist auf der Webseite der Stadt verfügbar.

    Öffentliche Auflage vom 25. August bis 23. September 2026

    Die öffentliche Auflage der Plan- und Projektunterlagen findet von Dienstag, 25. August, bis Mittwoch, 23. September 2026 statt. Während dieser Zeit können sämtliche Planunterlagen im Ressortsekretariat Bau und Liegenschaften, Raum 210 im 2. Obergeschoss des Stadthauses Rapperswil-Jona, St. Gallerstrasse 40 in Jona, eingesehen werden.

    Gegen den Sondernutzungsplan «Deponie Typ B Dionys, Jona», den Sondernutzungsplan «Gewässerraum Auholzbächli, Festlegung Gewässerraum nach Art. 36a GSchG» und den Teilstrassenplan «Deponiezufahrt, Gemeindestrasse 3. Klasse» sowie gegen das Bauprojekt «Deponie Typ B Dionys», den Rodungsplan und die Waldfeststellung sowie das Wasserbauprojekt «Aufwertung Auholzbächli» kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Stadtrat erhoben werden.

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