Rapperswil-Jona SG: Einsprachen abgewiesen – Referendum zu Jonaport möglich
In Rapperswil-Jona SG wies der Stadtrat die Einsprachen gegen die Änderung des Überbauungsplans Jonaport ab. Die Referendumsfrist endet am 4. Dezember.

Der Stadtrat hat an der Sitzung vom 8. September 2026 entschieden, das Verfahren für ein fakultatives Referendum zur 2. Änderung des Überbauungsplans Jonaport einzuleiten.
Der Stadtrat hat an der Sitzung vom 11. August 2025 die 2. Änderung des Überbauungsplans Jonaport für die Grundstücke 7J, 15J, 20J, 1145J, 1151J sowie 1157J beschlossen und unter das fakultative Referendum gestellt. Mit der Änderung soll das Ensemble Jonaport und Jonerhof in der Nähe des Bahnhofs Jona zeitgemäss saniert und aufgestockt werden können. An der Sitzung vom 8. September 2026 hat der Stadtrat die dagegen eingereichten Einsprachen abgewiesen und das Verfahren für ein fakultatives Referendum eingeleitet.
Die Referendumsfrist von 40 Tagen beginnt am Montag, 26. Oktober 2026, und endet am Freitag, 4. Dezember 2026.
Nach Art. 22 der Gemeindeordnung kommt ein Referendumsbegehren zustande, wenn 500 Stimmberechtigte schriftlich die Abstimmung über die 2. Änderung des Überbauungsplans Jonaport durch die Bürgerschaft verlangen.






