Karen Peier tritt aus dem Gemeinderat zurück

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Rapperswil-Jona,

Karen Peier, Vize-Gemeindepräsidentin I und Mitglied des Gemeinderats Eschenbach, tritt per Bürgerversammlung 2026 aus dem Gemeinderat zurück.

Das Dorfzentrum von Eschenbach (SG).
Das Dorfzentrum von Eschenbach (SG). - Nau.ch / Kilian Marti

Wie die Gemeinde Eschenbach mitteilt, hat sich Karen Peier, Vize-Gemeindepräsidentin I und Mitglied des Gemeinderats Eschenbach, nach reiflicher Überlegung entschieden, aus beruflichen Gründen vorzeitig aus dem Gemeinderat zurückzutreten, und zwar per Bürgerversammlung vom April 2026.

Arbeitsstelle als Kantonsärztin verlangt Flexibilität und räumliche Verfügbarkeit

Ihr ist dieser Entscheid alles andere als leichtgefallen. Seit ihrem Amtsantritt habe sie mit grosser Freude und viel Engagement einen Beitrag zur Entwicklung und zum Wohle der Gemeinde Eschenbach leisten dürfen. Die Zusammenarbeit im Rat und mit der Verwaltung sei für sie stets bereichernd und inspirierend gewesen.

Ihre neue, sehr anspruchsvolle Arbeitsstelle als St.Galler Kantonsärztin verlange von ihr ein hohes Mass an zeitlichem Aufwand und Flexibilität sowie räumliche Verfügbarkeit. Nach sorgfältiger Abwägung sei sie zum Schluss gekommen, dass sie beiden Aufgaben – Kantonsärztin und Gemeinderatsmandat – nicht mehr in der gewohnten Qualität gerecht werden könne.

Es sei ihr ein grosses Anliegen zu betonen, wie sehr sie das Amt und die damit verbundenen Aufgaben geschätzt habe. Sie bedauere ihren Rücktritt und danke dem Gemeinderat für die stets wertschätzende, konstruktive und kollegiale Zusammenarbeit.

Der Entscheid von Karen Peier, aus beruflichen Gründen als Mitglied des Gemeinderats zurückzutreten, wird vom Gemeinderat sehr bedauert, ist für ihn aber sachlich nachvollziehbar. Ihr wird jetzt schon der beste Dank ausgesprochen für ihr grosses Engagement und ihre verantwortungsbewusste Aufgabenerfüllung als Gemeinderätin sowie die sehr gute Zusammenarbeit.

Ersatzwahl für den Rest der Amtsdauer 2025 bis 2028

Weil der Rücktritt während der noch bis 31. Dezember 2028 laufenden Amtsdauer erfolgt, ist eine Ersatzwahl für den Rest der Amtsdauer 2025 bis 2028 erforderlich.

Der erste Wahlgang findet am Sonntag, 8. März 2026, statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 14. Juni 2026, statt.

Die Einreichefrist für Wahlvorschläge ist (Datum des Poststempels genügt nicht): für den ersten Wahlgang am Montag, 1. Dezember 2025, 16.30 Uhr, und für den zweiten Wahlgang am Dienstag, 31. März 2026, 16.30 Uhr.

Die Wahlvorschlagsformulare können bei der Gemeinderatskanzlei bezogen oder von der Gemeinde-Webseite heruntergeladen werden.

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