Rapperswil

    Hallenbad-Zutritt: Altersgrenze wird angehoben

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    Rapperswil-Jona,

    Die Stadt Rapperswil-Jona passt das Reglement für Lehrschwimmbäder an. Ab 1. August 2026 gelten neue Alters- und Zutrittsregelungen.

    Der Fluss Jona und daneben das Stadtverwaltungsgebäude Rapperswil-Jona.
    Der Fluss Jona und daneben das Stadtverwaltungsgebäude Rapperswil-Jona. - Nau.ch / Simone Imhof

    Wie die Stadt Rapperswil-Jona berichtet, gibt der Stadtrat das überarbeitete Reglement über die Nutzung der Lehrschwimmbäder für die Vernehmlassung bei den Parteien frei. Das revidierte Reglement soll auf den 1. August 2026 in Kraft treten. Vorab unterliegt es dem fakultativen Referendum.

    Das bisherige Reglement ist seit dem 1. April 2010 in Kraft. Die Praxis hat gezeigt, dass einzelne Bestimmungen heute nicht mehr passen und angepasst werden müssen. Mit der Überarbeitung werden veraltete Regelungen aktualisiert, Begriffe vereinheitlicht und Abläufe im Badebetrieb vereinfacht.

    Ein wichtiger Punkt betrifft die Zutrittsregelung. Künftig soll der alleinige Zutritt ins Hallenbad grundsätzlich erst ab dem vollendeten 12. Altersjahr möglich sein. Damit wird die bisherige Altersgrenze angehoben.

    Sicher allein schwimmen unter 12 Jahren

    Kinder unter 12 Jahren sollen das Hallenbad weiterhin auch ohne Begleitperson nutzen dürfen, wenn sie einen gültigen Wasser-Sicherheits-Check vorweisen können. Das Ziel ist es, nach erfolgter Reglementanpassung auch die Badeordnungen der einzelnen Lehrschwimmbäder zu überarbeiten und wo möglich zu vereinheitlichen.

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