Gemeindevizepräsidentin Kuster tritt zurück
Isabelle Kuster verlässt nach acht Jahren den Gemeinderat Uznach, um sich künftig stärker auf ihre berufliche Tätigkeit zu konzentrieren.

Wie die Gemeinde Uznach mitteilt, hat Gemeindevizepräsidentin Isabelle Kuster nach acht Jahren im Gemeinderat Uznach entschieden, ihr Amt per Ende März 2026 niederzulegen.
Seit mehr als drei Jahrzehnten ist Isabelle Kuster eingespannt in Beruf, Familie, gemeinnützige Arbeit, Weiterbildung oder politisches Amt. Nun möchte sie ihren Schwerpunkt stärker und ausschliesslicher auf ihre berufliche Tätigkeit legen und hat den Rücktritt eingereicht.
Dies ist ihr nicht leicht gefallen, weiss der Gemeindepräsident. Sie hat ihren Beitrag zur Entwicklung der Gemeinde und zum Wohl der Uzner Bevölkerung mit grosser Freude und viel Engagement geleistet.
Die Vereinbarkeit zwischen anspruchsvollem Amt und beruflichen Verpflichtungen hat ihr zunehmend Grenzen aufgezeigt. Um die mit der Funktion verbundenen Aufgaben weiterhin mit der gebotenen Sorgfalt zu erfüllen, wären Ressourcen notwendig, die sie künftig nicht mehr im erforderlichen Umfang bereitstellen könnte.
Gemeinderat bedauert Entscheid und würdigt das Engagement
Der Gemeinderat nimmt den Rücktritt von Isabelle Kuster mit Bedauern, aber auch mit Verständnis zur Kenntnis.
Isabelle Kuster hat sich bereits kurz nach Amtsantritt dem Thema Alter gewidmet und dieses in den Rat getragen. Nicht alle Vorschläge des Rats wurden von der Bevölkerung gutgeheissen.
Es lassen sich unter der Federführung von Isabelle Kuster aber auch Erfolge verzeichnen wie zum Beispiel die Einführung der Nacht-Spitex, die Leistungsvereinbarung mit dem Entlastungsdienst, die Bildung einer regionalen Fachgruppe Alter und die Strategie Alters- und Gesundheitsversorgung Uznach.
Als Präsidentin der Kommission für interkulturelles Zusammenleben hat sie zudem massgeblich dazu beigetragen, dass die Aktionstage gegen Rassismus in Uznach fest verankert sind.
Ersatzwahl für den Rest der Amtsdauer nötig
Für die laufende Amtsdauer 2025/2028 ist eine Ersatzwahl erforderlich. Der erste Wahlgang findet am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Wahlvorschläge müssen der Kanzlei spätestens am 6. Januar 2026 vorliegen. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 14. Juni 2026, statt.






