Mehr Schutz bei ungerechtfertigter Betreibung

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Rapperswil-Jona,

Ab 1. Januar 2026 können Personen in Eschenbach länger und einfacher verhindern, dass ungerechtfertigte Betreibungen Dritten bekanntgegeben werden.

Tradition in der Gemeinde: Das Custorhaus in Eschenbach (SG).
Tradition in der Gemeinde: Das Custorhaus in Eschenbach (SG). - Nau.ch / Kilian Marti

Wie die Gemeinde Eschenbach schreibt, kann ab 1. Januar 2026 eine Person, die ungerechtfertigt betrieben wurde, leichter verhindern, dass eine solche Betreibung Dritten zur Kenntnis gebracht wird. Dazu muss sie wie bisher ein Gesuch beim zuständigen Betreibungsamt stellen.

Künftig kann ein solches Gesuch während der gesamten Dauer des Einsichtsrechts Dritter eingereicht werden, also während fünf Jahren seit Abschluss des Verfahrens. Aktuell hat die betriebene Person dafür lediglich ein Jahr Zeit.

In Zukunft muss die betriebene Person nur nachweisen, dass der Gläubiger mit seinem Anliegen endgültig gescheitert ist – dann darf die Betreibung nicht mehr bekanntgegeben werden.

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