Wie die Gemeinde Rüti ZH mitteilt, kann man Wahlvorschläge für ein Mitglied der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission bis 4. September 2022 einreichen.
Amthausplatz in der Gemeinde Rüti ZH
Amthausplatz in der Gemeinde Rüti ZH - Gemeinde Rüti ZH
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Gemäss Beschluss des Gemeinderates Rüti vom 12. Juli 2022 ist für ein verstorbenes Mitglied der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK) für den Rest der Amtsdauer 2022–2026 eine Ersatzwahl gemäss Artikel sieben der Gemeindeordnung Rüti in Verbindung mit §§ 48–56 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vorzunehmen.

Wahlvorschläge sind dem Gemeinderat Rüti bis am 4. September 2022 einzureichen. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Rüti hat. Der vorgeschlagene Kandidat muss mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse sowie Heimatort bezeichnet werden.

Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Rüti unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein.

Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden. Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der 40-tägigen Frist veröffentlicht.

Urnenwahl für nicht erfüllte stille Wahl

Innert einer zweiten Frist von sieben Tagen von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Wenn nur eine Person vorgeschlagen wird und die während der ersten Frist vorgeschlagene Person mit der definitiv vorgeschlagenen Person (nach Ablauf der siebentägigen Nachfrist) übereinstimmt, wird die vorgeschlagene Person vom Gemeinderat als gewählt erklärt.

Wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt sind, wird am 27. November 2022 eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel und Beiblatt durchgeführt. Die Formulare zur Einreichung von Wahlvorschlägen können auf der Webseite der Gemeinde oder bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.

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